Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nur die konkrete Beschädigung muss der Mieter beseitigen!

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

Mieterin siegt gegen Vermieter: Gericht weist überhöhte Forderungen für Möbelentsorgung und Grundreinigung zurück! In einem spannenden Mietrechtsstreit konnte eine Mieterin vor Gericht erfolgreich ihre Kaution zurückfordern und unberechtigte Forderungen der Vermieter abwehren. Das Urteil stärkt die Rechte von Mietern und setzt klare Grenzen für Vermieterforderungen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Vermieter muss nach Mietende über die Kaution abrechnen und diese zurückzahlen, wenn keine Gegenansprüche bestehen.
Die Klägerin forderte die Rückzahlung der Kaution und Nebenkostenguthaben. Sie hatte bei Mietbeginn eine Kaution hinterlegt.
Die Beklagten lehnten die Rückzahlung ab und machten Schadensersatzansprüche geltend, die durch vorprozessuale Aufrechnungen entstanden sein sollen.
Die Beklagten behaupteten, die Klägerin habe Möbel hinterlassen und die Wohnung nicht gereinigt. Schäden seien an Wänden und der Badewanne entstanden.
Das Gericht entschied, dass die Beklagten nicht nachweisen konnten, dass die Klägerin die Möbel entfernen musste. Diese gehörten den Beklagten.
Die Vertragsklausel zur Grundreinigung war unwirksam. Eine solche Verpflichtung benachteiligt den Mieter unangemessen.
Der Schaden an der Badewanne konnte den Beklagten nicht nachgewiesen werden. Es gab keinen Beweis, dass die Klägerin diesen verursachte.
Die Aufrechnung wegen Schäden im Kinderzimmer wurde teilweise anerkannt. Die Klägerin war verantwortlich für Schimmelbildung und Beschädigung durch falsches Lüften.
Die Klägerin wurde zur Zahlung eines reduzierten Schadensersatzes für die Kinderzimmerwand verurteilt. Der Anspruch wurde entsprechend der betroffenen Fläche angepasst.
Der Vermieter hat generell die Beweislast für Schäden und deren Verursachung durch den Mieter.


Mieter haftbar für Schäden durch Fehlnutzung der Mietsache


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv