Mieter ziehen vor Gerichtsentscheidung aus: Wer zahlt die Zeche? Amtsgericht Trier kippt Kostenentscheidung und entlastet Mieter in wegweisendem Urteil. Überraschende Wendung im Mietrechtsstreit: Gericht erkennt wirtschaftliche Gründe für Auszug an und teilt Kosten zwischen Mieter und Vermieter auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 C 329/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der sofortigen Beschwerde der Beklagten gegen die ursprüngliche Kostenentscheidung wurde stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben. Die Beklagten zogen aus der Wohnung aus, um einem langwierigen Prozess zu entgehen, nicht um die Forderung der Klägerin zu erfüllen. Plausible Gründe wie wirtschaftliche Erwägungen oder die Vermeidung von Belastungen durch den Prozess wurden anerkannt. Eine Beweisaufnahme zu den Kündigungsgründen wäre nötig gewesen, deren Ausgang ungewiss war. Das Gericht entschied daher, die Kosten gegeneinander aufzuheben. Gerichtsurteil: Wann Kläger trotz Leistungserbringung Verfahrenskosten zahlen müssen Jeder kennt das Prinzip: Wer Recht bekommt, erhält seine Kosten vom Verlierer ersetzt. Doch was passiert, wenn der Beklagte den Klageanspruch vollständig erfüllt, bevor es zu einer Gerichtsentscheidung kommt? Muss der Kläger dann trotzdem die Kosten des Verfahrens tragen? Dieser Fall tritt in der Praxis immer wieder auf und wirft die Frage auf, ob die Erbringung der Leistung durch den Beklagten automatisch zur Kostenfreiheit des Klägers führt. Gerade in Situationen, in denen die Klage zunächst erfolgreich erscheint, der Beklagte dann aber die Forderung ausgleichend erfüllt, stellt sich die Frage nach der Kostenverteilung oft als kompliziert dar. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel die Höhe des Streits, der Zeitpunkt der Leistungserbringung und das Verhalten der Parteien. Im Folgenden wird ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet, das genau diese Konstellation behandelt
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BUNDESFINANZHOF Az.: VI R 137/01 Urteil vom 17.12.2002 Vorinstanz: FG Münster – Az.: 1 K 5736/98 E Urteil vom 21.08.2001 Leitsätze: 1. Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sind als Werbungskosten zu berücksichtigen, sofern sie beruflich veranlasst sind. 2. Die Auffassung, wonach Ausgaben für ein Erststudium an einer Universität oder Fachhochschule stets […]