OLG Hamm hebt Urteil auf: Autofahrer erhält zweite Chance im Streit um Unfallfolgekosten. Landgericht muss sich erneut mit Schadensersatzforderungen nach Verkehrsunfall befassen, da es Kläger nicht ausreichend angehört hat. Gericht übersah Hinweispflicht bei strittigen Reparaturkosten für Vorschäden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 7/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger erhielt in der Berufung Recht. Das vorherige Urteil wurde wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Das Landgericht klärte den Sachverhalt nicht ausreichend auf. Der Kläger wurde nicht rechtzeitig über die Anforderungen an die Darlegung der Reparatur informiert. Die Klage wurde wegen unzureichender Darlegung abgewiesen, ohne dass dem Kläger ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Das Gericht setzte zu hohe Anforderungen an die Beweisführung des Klägers. Es gab einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör des Klägers. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Das Landgericht muss den Sachverhalt nun umfassend aufklären. Eine abschließende Entscheidung über die Kosten wurde noch nicht getroffen. Gerichtsentscheidung: Richter müssen Begründungen substantiieren Das deutsche Rechtssystem legt großen Wert auf die Klarheit und Nachvollziehbarkeit von Argumenten. Um eine faire und gerechte Entscheidung zu ermöglichen, müssen alle Beweismittel und Behauptungen ausreichend begründet und belegt werden. Diese sogenannte „Substantiierungspflicht“ betrifft sowohl die Parteien eines Rechtsstreits als auch das Gericht selbst. Kommt es zu einem Prozess, müssen die Parteien ihre Aussagen mit Fakten, Dokumenten und Beweisen untermauern, um den Richter von ihrer Sichtweise zu überzeugen. Aber auch das Gericht selbst hat eine Substantiierungspflicht, denn seine Entscheidungen müssen nachvollziehbar erklärt und mit den relevanten Rechtsnormen in Verbindung gebracht werden.
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de BayObLG – Az.: 205 StRR 53/21 – Beschluss vom 02.03.2022 In dem Strafverfahren wegen Vergehens nach § 29 BtMG erlässt das Bayerische Oberste Landesgericht – 5. Strafsenat – am 2.März 2021 einstimmig folgenden Beschluss I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Laufen vom 26.11.2020 im Rechtsfolgenausspruch mit den […]