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Grad der Behinderung (GdB): Was bedeutet er?

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Der Grad der Behinderung (GdB): Ihr Schlüssel zu mehr Teilhabe und Unterstützung! Der GdB ist ein zentraler Wert im deutschen Sozialrecht, der in Zehnerschritten von 20 bis 100 das Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung durch eine Behinderung misst. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Der GdB ist entscheidend für den Zugang zu vielfältigen Nachteilsausgleichen und Leistungen, die Menschen mit Behinderungen unterstützen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern sollen. (Symbolfoto: auremar – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz und knapp Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein zentrales Konzept im deutschen Sozialrecht und dient der Einschätzung der Auswirkungen einer Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der GdB wird in Zehnerschritten festgelegt und reicht von 20 bis 100. Je höher der Wert, desto schwerwiegender sind die Auswirkungen der Behinderung. Ein GdB von mindestens 50 führt zur Anerkennung einer Schwerbehinderung und eröffnet den Zugang zu besonderen Schutzrechten und Leistungen. Die Feststellung des GdB erfolgt durch die Versorgungsämter auf Grundlage medizinischer Gutachten und unter Berücksichtigung nicht nur körperlicher, sondern auch geistiger und seelischer Beeinträchtigungen. Der GdB hat Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche, darunter Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialleistungen. Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind die zentralen rechtlichen Grundlagen für den GdB. Der GdB unterscheidet sich von ähnlichen Konzepten wie dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS), dem Pflegegrad und der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die jeweils unterschiedliche Anwendungsbereiche und rechtliche Grundlagen haben. Das Konzept des GdB hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt und ist heute ein wichtiges Instrument zur Förderung der Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinder


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