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Gerichtliche Amtsaufklärung zur Tagessatzhöhe bei Einspruch gegen Strafbefehl

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Geschäftsführerin scheitert mit Einspruch gegen Strafbefehl: Gericht bestätigt Tagessatzhöhe trotz fehlender Einkommensnachweise. Angeklagte verzichtete auf mündliche Verhandlung und lieferte keine finanziellen Belege, obwohl sie dies angekündigt hatte. Gericht hält Schätzung von 50 Euro Tagessatz für Geschäftsführerin für angemessen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Qs 23/24 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Amtsgericht Nürnberg verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 €.
  • Der Verteidiger der Angeklagten legte Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes ein.
  • Der neue Verteidiger reichte trotz mehrfacher Aufforderung keine Einkommensnachweise ein.
  • Das Amtsgericht entschied, bei der geschätzten Tagessatzhöhe von 50 € zu bleiben.
  • Die Staatsanwaltschaft beantragte die Aufhebung des Beschlusses wegen unzureichender Bemessungsgrundlage.
  • Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Beschwerde als unbegründet zurück.
  • Das Gericht entschied im Beschlusswege, da die Verteidigung Einkommensnachweise im schriftlichen Verfahren ankündigte, diese aber nicht vorlegte.
  • Eine mündliche Verhandlung zur Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse war nicht notwendig.
  • Das Gericht sah keinen Anlass, die geschätzte Tagessatzhöhe anzupassen.
  • Die Angeklagte trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.

Gericht ordnet Amtsaufklärung zur Ermittlung der korrekten Tagessatzhöhe an

Im deutschen Strafrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Strafverfahren zu eröffnen. Eine davon ist der Strafbefehl, ein schriftliches Verfahren, das ohne vorherige mündliche Verhandlung verkündet wird. Der Angeklagte hat dann die Möglichkeit, gegen diesen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Legt er Einspruch ein, wird das Verfahren in eine normale Hauptverhandlung überführt. Oftmals ist das Strafmaß im Strafbefehl ein Tagessatz, der sich nach der jeweiligen finanziellen Situation des Beschuldigten richtet. Hier stellt sich die Frage nach der Höhe des Tagessatzes, denn dieser muss nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Beschuldigten bemessen werden. Die Höhe des Tagessatzes wird durch die Gerichte anhand von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen, dem Vermögen und den familiären Verhältnissen des Beschuldigten ermittelt. In manchen Fällen kann es aber schwierig sein, die richtige Höhe des Tagessatzes zu bestimmen, insbesondere wenn der Beschuldigte nicht in der Lage ist, die notwendigen Informationen zur Ermittlung seines Einkommens und Vermögens zu liefern. In solchen Fällen kann das Gericht eine Amtsaufklärung anordnen, um die notwendigen Informationen selbst zu beschaffen. Dies führt uns zu einem aktuellen Fall, in dem das Gericht zur Ermittlung der zutreffenden Tagessatzhöhe eine Amtsaufklärung anordnete. Der Fall wirft interessante Fragen zur Verhältnismäßigkeit der Amtsaufklärung im Kontext von Strafbefehlen und zur Frage nach der effektiven Ermittlung des Einkommens und Vermögens auf. Tagessatz im Strafbefehl zu hoch? Wir helfen Ihnen! Sie haben Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt und sind mit der festgesetzten Tagessatzhöhe nicht einverstanden? Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Strafrecht und kennt die Besonderheiten bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte wahren!…


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