Der Fall handelt von einer Mutter, die aufgrund der pandemiebedingten Schulschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen musste und deshalb nicht zur Arbeit erscheinen konnte. Es kam zum Streit mit ihrem Arbeitgeber über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Ausstellung einer Entgeltbescheinigung für das Kinderkrankengeld, die Berichtigung des Arbeitszeugnisses und die Abgeltung von Resturlaub. Das Arbeitsgericht Karlsruhe fällte ein Urteil, das sowohl der Klägerin als auch dem Arbeitgeber in einigen Punkten Recht gab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Ca 79/21 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Gericht verurteilte die Beklagte zur Ausstellung einer Entgeltbescheinigung für Verdienstausfall. Klägerin erhält eine Urlaubsabgeltung. Gericht wies weitere Klageansprüche ab. Gericht entschied, dass Klägerin keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zusteht. Klägerin hat keinen Anspruch auf ein korrigiertes Arbeitszeugnis. Schwierigkeiten lagen in der rechtlichen Beurteilung der Betreuungszeiten und Krankheitszeiten. Gericht folgte der Argumentation der Beklagten, dass Betreuung anders hätte organisiert werden können. Auswirkungen: Klarstellung, dass Arbeitgeber nicht für Kinderbetreuung während Pandemie haften, wenn Betreuung anderweitig möglich ist. Krankheit, Urlaub & Kinderbetreuung: Rechtliche Möglichkeiten für Berufstätige Krankheit, Urlaub und Kinderbetreuung – diese drei Themengebiete scheinen auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun zu haben. Doch im Alltag von Berufstätigen können sie sich schnell zu einem komplexen Puzzle zusammenfügen. Gerade wenn ein Kind erkrankt und die Eltern gleichzeitig selbst unter Krankheit leiden, stellt sich die Frage, wie die eigenen Rechte
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Ein Dienstleister scheitert vor Gericht mit seiner Klage über knapp 700 Euro für die Einrichtung von Google-Diensten. Das Landgericht Flensburg urteilte, dass die telefonische Leistungsbeschreibung zu vage war und somit kein wirksamer Vertrag zustande kam. Besonders bei „Cold Calls“ seien erhöhte Anforderungen an die Bestimmtheit der Leistungen zu stellen, so […]