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Rechtsanwälte Kotz GbR

Zusammentreffen von Krankheit, Urlaub und Freistellung zum Zweck der Kinderbetreuung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Der Fall handelt von einer Mutter, die aufgrund der pandemiebedingten Schulschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen musste und deshalb nicht zur Arbeit erscheinen konnte. Es kam zum Streit mit ihrem Arbeitgeber über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Ausstellung einer Entgeltbescheinigung für das Kinderkrankengeld, die Berichtigung des Arbeitszeugnisses und die Abgeltung von Resturlaub. Das Arbeitsgericht Karlsruhe fällte ein Urteil, das sowohl der Klägerin als auch dem Arbeitgeber in einigen Punkten Recht gab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Ca 79/21 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Gericht verurteilte die Beklagte zur Ausstellung einer Entgeltbescheinigung für Verdienstausfall.
  • Klägerin erhält eine Urlaubsabgeltung.
  • Gericht wies weitere Klageansprüche ab.
  • Gericht entschied, dass Klägerin keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zusteht.
  • Klägerin hat keinen Anspruch auf ein korrigiertes Arbeitszeugnis.
  • Schwierigkeiten lagen in der rechtlichen Beurteilung der Betreuungszeiten und Krankheitszeiten.
  • Gericht folgte der Argumentation der Beklagten, dass Betreuung anders hätte organisiert werden können.
  • Auswirkungen: Klarstellung, dass Arbeitgeber nicht für Kinderbetreuung während Pandemie haften, wenn Betreuung anderweitig möglich ist.

Krankheit, Urlaub & Kinderbetreuung: Rechtliche Möglichkeiten für Berufstätige

Krankheit, Urlaub und Kinderbetreuung – diese drei Themengebiete scheinen auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun zu haben. Doch im Alltag von Berufstätigen können sie sich schnell zu einem komplexen Puzzle zusammenfügen. Gerade wenn ein Kind erkrankt und die Eltern gleichzeitig selbst unter Krankheit leiden, stellt sich die Frage, wie die eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis zu gewährleisten sind. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass das Arbeitsrecht verschiedene Möglichkeiten bietet, um diese Situationen zu bewältigen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankengeld bei eigener Krankheit, Urlaubstage können für die Betreuung kranker Kinder genutzt werden und unter Umständen können Arbeitnehmer auch eine Freistellung für die Kinderbetreuung beantragen. Welche Regelungen in welcher Situation greifen und wie sich die jeweiligen Ansprüche rechtlich begründen lassen, ist jedoch nicht immer einfach zu durchschauen. Im Folgenden möchten wir Ihnen anhand eines konkreten Falles einen Einblick in die rechtlichen Möglichkeiten geben. Ihr Recht auf Kinderkrankengeld und Entgeltfortzahlung Stecken Sie in einer ähnlichen Situation fest, in der Krankheit, Kinderbetreuung und Arbeitsrecht aufeinanderprallen? Wir verstehen die Komplexität solcher Fälle. Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung und lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Sie finden. Ihre rechtliche Sicherheit ist unser Anliegen. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Streit um Kinderkrankengeld und Arbeitszeugnis nach pandemiebedingter Kinderbetreuung

Der Fall dreht sich um eine Bürohilfe, die aufgrund von pandemiebedingtem Homeschooling ihrer beiden minderjährigen Töchter ab Januar 2021 nicht mehr zur Arbeit erschien. Es kam zum Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber über verschiedene Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 28.02.2021. Die Klägerin informierte ihren Arbeitgeber am 08.01.2021 per E-Mail, dass sie ab dem 11.01….


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