Ein Autofahrer, dem nach einem positiven Drogentest der Führerschein entzogen wurde, kämpft vor Gericht um seine Fahrerlaubnis und behauptet, das Ergebnis sei auf ein ADHS-Medikament zurückzuführen. Das Verwaltungsgericht München hat nun entschieden, ob die vorgelegten Beweise ausreichen, um den Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen sich Betroffene gegenübersehen, wenn sie versuchen, positive Drogentestergebnisse mit der Einnahme von Medikamenten zu erklären. Zum vorliegenden Urteil Az.: M 19 S 21.3727 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Gericht bestätigt die Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers wegen nachgewiesenem Drogenkonsum. Haarprobe zeigt hohe Konzentrationen von MDMA und anderen Substanzen, was auf häufigen Konsum hindeutet. Antragsteller bestreitet den Konsum von Ecstasy, bietet jedoch keine glaubwürdigen Beweise an. Gericht erkennt die Schutzbehauptungen des Antragstellers als nicht überzeugend an. Vorbringen des Antragstellers, dass seine Medikation (Elvanse) die Haarprobe verfälscht habe, wird nicht als ausreichend erachtet. Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wird abgelehnt. Gericht betont die Wichtigkeit des Schutzes der Verkehrssicherheit vor fahrungeeigneten Personen. Entzug der Fahrerlaubnis ist gerechtfertigt, da der Konsum von harten Drogen die Fahreignung grundsätzlich ausschließt. Gericht bewertet das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug höher als das private Interesse des Antragstellers. Medizinische Behandlung verhindert Führerscheinentzug: Sensationelles Gerichtsurteil zu Elvanse-Einnahme Der Verlust der Fahrerlaubnis stellt für viele Menschen einen einschneidenden Eingriff in das eigene Leben dar. Besonders heikel wird die Situation, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer medizinischen Beeinträchtigung erfolgt. Häufig steht der Führerscheinen
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de LG Berlin – Az.: 44 O 316/10 – Urteil vom 17.10.2011 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger war Halter des von […]