Erfolg vor Gericht: Mutter erkämpft sich nach Elternzeit-Streit über 3.000 Euro Urlaubsabgeltung von früherem Arbeitgeber. Fußpflegerin gewinnt trotz Kündigungsbestätigung vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Fehlende formale Kürzung des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber wird zum Bumerang. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Ca 1878/20 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin erhielt 3.192,75 EUR brutto als Urlaubsabgeltung. Das Arbeitsverhältnis endete am 30. November 2020 durch die Kündigung des Beklagten. Die Kündigung war wirksam, da keine schriftliche Elternzeit beantragt wurde. Die Klägerin hatte Anspruch auf insgesamt 43 nicht genommene Urlaubstage. Der Beklagte kürzte den Urlaubsanspruch der Klägerin für 2019 und 2020 nicht wirksam. Die Anpassung des Urlaubsanspruchs erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert eine ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers. Die Klägerin nahm ihre Arbeit nach der Elternzeit im September 2020 wieder auf, erkrankte jedoch kurz darauf. Die Parteien einigten sich über den Messengerdienst WhatsApp auf die Wiederaufnahme der Arbeit. Die Kündigung erfolgte während einer Krankheitsphase der Klägerin, die ab dem 29. September 2020 arbeitsunfähig war. Urlaubsabgeltung nach Elternzeit: Komplexe Rechtsfrage im Fokus Die Elternzeit ist eine wichtige und wertvolle Zeit für Eltern, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Doch was passiert, wenn die Elternzeit endet und der Arbeitnehmer seinen Job wieder aufnehmen möchte? In vielen Fällen steht dann noch Urlaubsgeld zu, das während der Elternzeit angehäuft wurde. Der Anspruch auf diesen sogenannten Urlaubsabgeltungsanspruch ist jedoch nicht immer eindeutig geregelt und kann im Einzelfall zu rech
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de Oberlandesgericht Bremen – Az.: 3 W 14/12 – Beschluss vom 03.07.2012 Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Bremen vom 06.02.2012 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 14.03.2012 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Antragstellerin macht gegen die Antragsgegnerin aus abgetretenem Recht Ansprüche aus einer Wohngebäudeversicherung geltend. Zwischen […]