Ein deutsches Unternehmen verunglückt in Kroatien, die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zögert. Doch eine unbedachte E-Mail der Versicherung wird zum entscheidenden Faktor im Rechtsstreit und führt zu einer wegweisenden Entscheidung des Oberlandesgerichts München. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 3808/21e | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Es geht um Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Der Senat beabsichtigt, die Berufung wegen fehlender Erfolgsaussicht zurückzuweisen. Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, da keine grundsätzliche Bedeutung vorliegt. Das Erstgericht hat keine Fehler bei der Tatsachenfeststellung gemacht. Die Klägerin ist berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, da sie als Halterin des beschädigten Fahrzeugs anerkannt ist. Die Haftung dem Grunde nach wurde von der Versicherung der Beklagten anerkannt. Es wird empfohlen, die Berufung zurückzunehmen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Das kroatische Schadensersatzrecht findet Anwendung, da der Unfall in Kroatien stattfand. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde festgesetzt. Gerichtsurteil zu Kostenerstattung bei Verkehrsunfall im EU-Ausland Wer einen Urlaub im Ausland plant, möchte sich in der Regel entspannen und die Zeit geniessen. Doch leider kann es auch im Urlaub zu unerwarteten Ereignissen kommen, wie beispielsweise einem Verkehrsunfall. Im Fall eines Unfalls im Ausland stellt sich dann die Frage, wer die Kosten für die Behandlung, den Fahrzeugschaden oder andere entstandene Schäden trägt. Besonders relevant ist die Frage nach der Kostenerstattung bei einem Verkehrsunfall, der sich in einem anderen EU-Land ereignet. Hier greifen die europäischen Regelungen zur Verkehrsversicherung und die geltenden Gesetze des jeweiligen Unfalllandes. Die Frage, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, ist von verschiedenen Faktoren abhÃ
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 3 Sa 457/10 – Urteil vom 12.01.2011 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 22.07.2010 – 1 Ca 64/10 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung. Die Beklagte ist […]