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Ehegattentestamt – Formulierung im Falle unseres gemeinsamen Ablebens – gesetzliche Erbfolge

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Ehegattentestament sorgt für juristisches Kopfzerbrechen: Nach dem Tod eines Ehepaares entbrennt ein erbitterter Streit um das Erbe, da das Testament Lücken aufweist und die gesetzliche Erbfolge infrage gestellt wird. Ein ungewöhnlicher Erbfall beschäftigt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Ein gemeinschaftliches Testament führt zu Konflikten, da es keine eindeutige Regelung für den Tod des länger lebenden Ehepartners enthält und die Verwandtschaftsverhältnisse der potenziellen Erben unklar sind.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge wurde als unzulässig zurückgewiesen.
Der Erblasser und seine Ehefrau hatten sich in einem Ehegattentestament gegenseitig zu Erben eingesetzt.
Auf der Rückseite des Testaments gab es einen Zusatz, der die Erbverteilung im Falle des gemeinsamen Ablebens der Ehegatten regelte.
Das Gericht stellte fest, dass das „gemeinsame Ableben“ nur bei einem zeitnahen Versterben beider Ehegatten greift, was hier nicht der Fall war.
Der Erblasser verstarb vier Jahre nach seiner Frau, weshalb die im Testament getroffenen Verfügungen nicht mehr galten.
Die Auslegung des Testaments durch das Gericht ergab keine klare Schlusserbeneinsetzung.
Die Nachlassregelung des Erblassers führte zu Unsicherheiten und Streitigkeiten unter den möglichen Erben.
Der Beteiligte zu 2 sah sich aufgrund der testamentarischen Verfügungen als Erbe, was das Gericht jedoch verneinte.
Das Gericht entschied, dass die gesetzliche Erbfolge nicht eintritt, da die erforderlichen Nachweise fehlten.
Die Entscheidung betont die Wichtigkeit klarer und eindeutiger Formulierungen in Testamenten, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.


Gerichtsurteil zur Erbfolgeregelung des Ehegattentestaments
Das Thema der Erbschaft ist oft mit großen Emotionen verbunden. Noch schwieriger wird es, wenn man sic[…]


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