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Verletztenrente wegen Folgen eines Arbeitsunfalls  – Voraussetzungen

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Arbeitsunfall führt zu komplexer Handgelenksverletzung: Gericht bestätigt Zusammenhang zwischen Schnittverletzung und Bewegungseinschränkung, doch Rente bleibt verwehrt. Narbige Verwachsungen und Sehnenverkürzungen nach Sehnentransplantation sind Ursache für bleibende Funktionseinschränkungen, doch reichen diese laut Urteil nicht für eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit aus. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 14 U 146/17 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger begehrte die Anerkennung weiterer Unfallfolgen und die Gewährung einer Verletztenrente.
  • Der Kläger erlitt während seiner Arbeit eine schwere Schnittwunde am rechten Handgelenk.
  • Mehrere medizinische Eingriffe und Behandlungen folgten, darunter Sehnentransplantationen.
  • Die Beklagte lehnte die Gewährung einer Rente ab, da keine ausreichende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) vorläge.
  • Verschiedene Gutachter bewerteten die MdE unterschiedlich, mit Einschätzungen zwischen 10 und 20 Prozent.
  • Das Sozialgericht wies die Klage des Klägers ab und stellte keine weiteren Unfallfolgen fest.
  • Der Kläger legte Berufung ein und argumentierte, dass alle Einschränkungen auf den Arbeitsunfall zurückzuführen seien.
  • Das Landessozialgericht änderte die Entscheidung teilweise und erkannte die Bewegungseinschränkung im rechten Handgelenk als Folge des Unfalls an.
  • Die Berufung des Klägers wurde in anderen Punkten zurückgewiesen.
  • Die Entscheidung des Gerichts hat Einfluss auf die Anerkennung von Unfallfolgen und die Bewertung der Erwerbsminderung, was für Betroffene relevant ist, die ähnliche Ansprüche geltend machen möchten.

Arbeitsunfall: Komplexe rechtliche Fragen zur Verletztenrente

Die Verletztenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, die Arbeitnehmern zusteht, die aufgrund eines Arbeitsunfalls dauerhaft gesundheitliche Schäden erlitten haben. Sie soll den Verdienstausfall kompensieren, der durch die Arbeitsunfähigkeit entsteht. Um eine Verletztenrente zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss ein Arbeitsunfall vorliegen. Das bedeutet, dass das Ereignis im Zusammenhang mit der Arbeit stattgefunden hat und zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Hierfür ist es unerheblich, ob der Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause stattgefunden hat. Liegt ein Arbeitsunfall vor, wird die Höhe der Verletztenrente vom Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängig. Dieser Grad wird durch einen ärztlichen Gutachter festgelegt. Die Höhe der Verletztenrente orientiert sich am letzten Bruttoverdienst des Verletzten vor dem Unfall. Im Folgenden wollen wir uns einem konkreten Fall ansehen, der zeigt, welche komplexen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verletztenrente relevant sind. Ihr Arbeitsunfall hat zu dauerhaften Verletzungen geführt? Wir helfen Ihnen. Sie haben einen Arbeitsunfall erlitten und sind mit den rechtlichen Folgen konfrontiert? Wir verstehen die Herausforderungen, die Sie durchmachen. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in ähnlichen Fällen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche prüfen und eine individuelle Lösung finden. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Ihre Rechte sind uns wichtig….


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