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Unfallversicherung: Klage wegen Bandscheibenschäden abgewiesen

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Treppensturz endet vor Gericht: Mann scheitert mit Klage gegen Unfallversicherung wegen Bandscheibenvorfall. Trotz starker Schmerzen nach dem Sturz konnte der Kläger nicht beweisen, dass seine Beschwerden unfallbedingt waren. Gutachter sehen degenerative Vorschäden als Hauptursache. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 8698/19 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger stürzte auf einer Treppe und erlitt angeblich einen Bandscheibenvorfall. Er beantragte Leistungen aus seiner Unfallversicherung, die jedoch Bandscheibenschäden ausschließt, es sei denn, diese wurden überwiegend durch ein versichertes Unfallereignis verursacht. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger keine unfallbedingte Invalidität nachweisen konnte. Es gab keinen objektiv gesicherten Anhaltspunkt, dass der Sturz relevante Verletzungen an der Wirbelsäule verursachte. Die medizinischen Gutachten ergaben keine Hinweise auf frische Verletzungen, die auf den Unfall zurückzuführen wären. Die dokumentierten Veränderungen an der Bandscheibe wurden als verschleißbedingte Veränderungen interpretiert. Es wurde ausgeführt, dass die Kräfte beim Sturz nicht ausreichten, um einen Bandscheibenvorfall zu verursachen. Der Kläger konnte somit keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen geltend machen. Das Gericht entschied, dass die Beklagte nicht zahlen muss und der Kläger die Kosten des Rechtsstreits trägt. Gericht urteilt über Kausalität bei Bandscheibenvorfall nach Unfall Unfälle im Straßenverkehr sind leider keine Seltenheit. Oftmals führen sie zu Verletzungen, die dauerhafte gesundheitliche Folgen haben können. So auch im Falle von Bandscheibenschäden, die durch einen Unfall ausgelöst werden können. Doch nicht jeder Bandscheibenvorfall berechtigt zu einer Entschädigung durch die Unfallversicherung. Oftmals wird die Kausalität, also der ursächliche Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung, von den


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