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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wegfall der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit – Direktionsrecht

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Justizangestellte scheitert mit Klage auf dauerhafte Beschäftigung in höherwertiger Position. Nach vorübergehender Tätigkeit in der Eingangsregistratur eines Landgerichts muss sie zurück in eine Serviceeinheit wechseln. Das Gericht stützt die Entscheidung auf das Organisationskonzept des Arbeitgebers, höherwertige Stellen grundsätzlich mit Beamten zu besetzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 60 Ca 12300/20 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerin war seit vielen Jahren als Justizangestellte beschäftigt und erhielt 2018 vorübergehend Aufgaben in der Eingangsregistratur.
  • Diese Aufgabe wurde ihr zunächst vorübergehend übertragen, jedoch blieb unklar, ob dies dauerhaft sein sollte.
  • Das beklagte Land widerrief die vorübergehende Übertragung und setzte die Klägerin wieder in ihre frühere Position in der Serviceeinheit zurück.
  • Die Klägerin argumentierte, dass die vorübergehende Übertragung unbillig sei und sie einen Anspruch auf die dauerhafte Stelle in der Eingangsregistratur habe.
  • Das Gericht entschied, dass die Klägerin keinen Anspruch auf dauerhafte Beschäftigung in der Eingangsregistratur hat.
  • Die Entscheidung des beklagten Landes, die Stelle nur vorübergehend zu übertragen, war laut Gericht nicht unbillig.
  • Die Rückversetzung wurde durch den dringenden Bedarf an Personal in der Serviceeinheit und die angestrebte Besetzung der Eingangsregistratur mit Beamten begründet.
  • Die Eingangsregistratur soll bevorzugt mit Beamten besetzt werden, da dies den betrieblichen Bedürfnissen besser entspricht.
  • Die Maßnahme war auch nicht als Disziplinarmaßnahme oder Benachteiligung der Klägerin zu bewerten.
  • Die Klägerin hat keinen Anspruch auf eine höhere Vergütung, da die vorübergehende Tätigkeit nicht dauerhaft übertragen wurde.

Gerichtsurteil zur Rücknahme höherwertiger Aufgaben durch Arbeitgeber

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers räumt ihm ein weitreichendes Gestaltungsrecht im Arbeitsverhältnis ein. Dazu gehört auch die Befugnis, den Arbeitnehmer vorübergehend mit einer höherwertigen Tätigkeit zu betrauen. In der Praxis stellt sich jedoch die Frage, unter welchen Umständen der Arbeitgeber diese Befugnis wieder zurücknehmen kann. Insbesondere, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit einen Anspruch auf eine entsprechende Vergütung entwickelt hat, kann die Frage nach dem Wegfall der vorübergehenden Übertragung schwierig sein. Die Rechtsprechung hat zu dieser Frage eine Reihe von Grundsätzen entwickelt. Im Zentrum der Betrachtung stehen dabei die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss seine Entscheidung, die höherwertige Tätigkeit wieder zurückzunehmen, rechtfertigen können. Der Arbeitnehmer hingegen muss im Falle des Wegfalls der höherwertigen Tätigkeit eine angemessene Möglichkeit erhalten, auf die ursprüngliche Tätigkeit zurückzukehren. Es kommt daher auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit wieder zurückzunehmen. Im folgenden wird ein Gerichtsurteil analysiert, das sich mit der Frage der Zurücknahme einer höherwertigen Tätigkeit befasst und neue Erkenntnisse zu den Anforderungen an die Rechtfertigung des Arbeitgebers liefert. Ihr Arbeitsverhältnis steht auf dem Spiel? Wir kennen Ihre Rechte. Wurde Ihnen eine höherwertige Tätigkeit entzogen oder droht Ihnen eine Versetzung?…


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