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Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankentagegeldversicherung – Prognose der Berufsunfähigkeit

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Ein Pilot, der aufgrund einer Flugphobie arbeitsunfähig wurde, gewinnt einen Rechtsstreit gegen seine Krankentagegeldversicherung und erhält 47.800 Euro. Das Gericht entschied, dass die Flugangst eine anerkannte Krankheit darstellt und der Bezug von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung den Anspruch auf Krankentagegeld nicht ausschließt. Das Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern mit psychischen Erkrankungen und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation ärztlicher Atteste. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 258/17 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Streitpunkt im Fall: Zahlung von Krankentagegeld an einen Piloten wegen Arbeitsunfähigkeit. Zentrale Frage: Ob die ärztlich festgestellte Fluguntauglichkeit des Piloten als Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt. Herausforderung: Abgrenzung zwischen vorübergehender Fluguntauglichkeit und dauerhafter Berufsunfähigkeit. Gerichtliche Entscheidung: Das Gericht entschied zugunsten des Piloten und verurteilte die Versicherung zur Zahlung von Krankentagegeld. Entscheidungsgründe: Das Gericht stellte fest, dass die vorübergehende Fluguntauglichkeit des Piloten aufgrund ärztlicher Bescheinigung als Arbeitsunfähigkeit zu werten ist, solange er keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. Auswirkungen: Versicherungen müssen bei der Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit von Piloten auch ärztlich festgestellte Fluguntauglichkeit berücksichtigen, sofern keine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Versicherungsbedingungen entscheidend: Die Auslegung der Versicherungsbedingungen spielt eine wichtige Rolle bei der Bestimmung, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ob Krankentagegeld zu zahlen ist. Bedeutung der ärztlichen Prognose: Die ärztliche Einschätzung zur Dauer der Fluguntauglichke


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