Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer für Geschäftsführer einer GmbH

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Auch langjährige GmbH-Geschäftsführer können trotz arbeitsvertragsähnlicher Bedingungen ihren Kündigungsschutz verlieren, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem wegweisenden Fall. Ein Geschäftsführer klagte gegen seine Kündigung, nachdem er jahrelang wie ein Arbeitnehmer behandelt worden war, doch die Richter wiesen seine Klage ab. Entscheidend war dabei seine formelle Position als Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Kündigung, die den allgemeinen Kündigungsschutz ausschließt, wie das Gericht betonte. Zum vorliegenden Urteil Hessisches Landesarbeitsgericht – Az.: 3 Sa 1056/20 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger und die Beklagte streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und ob der Kläger Kündigungsschutz genießt. Der Kläger war Geschäftsführer und Operations Director bei der Beklagten, einem großen Chemieunternehmen. Der Kläger wurde als Geschäftsführer abberufen und erhielt eine ordentliche Kündigung, die er anfechtete. Die zentrale Frage war, ob der Kläger als Geschäftsführer unter den allgemeinen Kündigungsschutz fällt. Das Gericht entschied, dass Geschäftsführer keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen. Der Kündigungsschutz greift nicht, weil Geschäftsführer als Organmitglieder nicht als Arbeitnehmer im Sinne des KSchG gelten. Selbst wenn ein Arbeitsverhältnis bestünde, würde die negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG die Anwendung des Kündigungsschutzes ausschließen. Die


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv