Ein Hamburger Rechtsanwalt wehrt sich gegen Parkgebühren, indem er einfach nicht zahlt – und kassiert dafür eine saftige Strafe. Trotz vorheriger Verurteilung wegen ähnlicher Delikte parkte er wiederholt ohne Parkschein in einer Bewirtschaftungszone und muss nun tief in die Tasche greifen. Das Amtsgericht ließ seine Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Parkraumbewirtschaftung nicht gelten und erhöhte die Geldbußen sogar noch. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Betroffene parkte regelmäßig ohne Parkschein in einer bewirtschafteten Parkzone.
- Er wurde aufgrund von 55 Verstößen zu verschiedenen Geldbußen verurteilt.
- Die Parkverstöße erfolgten trotz einer vorherigen Verurteilung wegen ähnlicher Vergehen.
- Der Betroffene argumentierte, die Parkraumbewirtschaftungszone sei rechtswidrig.
- Das Gericht entschied, dass die Wirksamkeit der Zone unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit besteht.
- Verkehrsschilder müssen für Autofahrer erkennbar sein, was hier der Fall war.
- Widersprüche gegen Verkehrszeichen haben keine aufschiebende Wirkung.
- Die Geldbußen wurden wegen der wiederholten Verstöße erhöht.
- Der Betroffene erkannte den Geltungsanspruch der Zone nicht an, was zur Erhöhung der Bußgelder führte.
- Die Kosten des Verfahrens wurden dem Betroffenen auferlegt.
Städtisches Parken: Wann „fortgesetztes rechtswidriges Parken“ strafbar ist
Das Parken in der Stadt, insbesondere in belebten Gebieten, ist oft eine Herausforderung. Es gilt, freie Parkplätze zu finden, die Parkplatzgebühren zu beachten und die vorgeschriebenen Parkzeiten einzuhalten. Doch was passiert, wenn ein Fahrzeug trotz Parkraumbewirtschaftung dauerhaft falsch geparkt wird? Wenn die erlaubte Parkzeit überschritten wird und das Fahrzeug trotz Warnungen oder Strafzetteln weiterhin am gleichen Ort steht, liegt ein Fall von „fortgesetztem rechtswidrigen Parken“ vor. Solche Situationen bringen nicht nur für die betroffenen Anwohner Ärger durch blockierte Zufahrten und eingeschränkte Verkehrssicherheit mit sich, sondern stellen auch Behörden und Ordnungskräfte vor rechtliche Herausforderungen. Wie lange darf ein Fahrzeug an einer Stelle falsch geparkt sein, bevor es rechtlich als „fortgesetzt rechtswidrig“ gilt? Welche Sanktionen sind in solchen Fällen zulässig? Diese Fragen wollen wir im Folgenden im Kontext eines aktuellen Gerichtsurteils näher beleuchten. Parkprobleme? Wir helfen Ihnen weiter! Ärgern Sie sich über hohe Bußgelder oder ungerechtfertigte Strafzettel wegen Falschparkens? Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Verkehrsrecht und kennen die Tücken der Parkraumbewirtschaftung. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls an, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – der erste Schritt zur Klärung Ihrer Situation. Ersteinschätzung anfordern
Der Fall vor Gericht
Anwalt muss für 55 Parkverstöße in Hamburg empfindliche Geldbuße zahlen
Das Amtsgericht Hamburg hat einen Rechtsanwalt wegen 55 Parkverstößen zu Geldbußen in Höhe von insgesamt mehreren hundert Euro verurteilt. Der Betroffene hatte wiederholt sein Fahrzeug in einer Parkraumbewirtschaftungszone abgestellt, ohne einen gültigen Parkschein zu lösen.
Hintergrund des Falls: Wiederholte Verstöße gegen Parkvorschriften
Der selbstständige Rechtsanwalt parkte regelmäßig seinen VW in der M.straße in Hamburg….