Ein Mann mit langjähriger Alkoholproblematik erhält nach erfolgreicher Therapie seinen Führerschein zurück, stürzt jedoch schnell wieder in schwere Rückfälle ab und verliert die Fahrerlaubnis endgültig. Der Fall zeigt, wie schnell die Fahreignung trotz positiver Gutachten wieder entzogen werden kann, wenn die Alkoholabhängigkeit erneut aufflammt. Die Gerichtsentscheidung unterstreicht die strengen Anforderungen an Betroffene und die Gefahr eines endgültigen Verlusts der Fahrerlaubnis bei erneuten Rückfällen. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil betrifft die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss. Es geht um die Konsequenzen eines Fahrverbots und die mögliche dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis. Schwierigkeiten bestehen in der Unsicherheit der Betroffenen über den Führerscheinverlust. Das Gericht hat entschieden, dass bei einer erheblichen Alkoholisierung die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Alkoholkonsum. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist eine dauerhafte Alkoholabstinenz wichtig. Die Betroffenen müssen die Abstinenz durch geeignete Nachweise belegen. Das Gericht bewertet die Ernsthaftigkeit der Abstinenz sehr streng. Die Auswirkungen der Entscheidung führen zu einer erhöhten Rechtssicherheit im Straßenverkehr. Für die Betroffenen ist die Einhaltung der Abstinenz eine zentrale Voraussetzung für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Führerscheinentzug bei Trunkenheitsfahrt: Gericht definiert Kriterien für Wiedererlangung Werden Sie im Straßenverkehr erwischt, während Sie unter Alkoholeinfluss stehen, drohen Ihnen neben einem Bußgeld und einem Fahrverbot auch weiterreichende Konsequenzen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann die Fahrerlaubni
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de AG Hamburg, Az.: 43b C 62/18, Urteil vom 03.07.2018 Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Hamburg vom 13.3.2018 (Geschäfts-Nr. 43b C 62/18) wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Säumnis verursachten Kosten zu tragen, die der Beklagte zu tragen hat. Das […]