Aufhebungsverträge und Kündigungen bieten unterschiedliche Wege zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, jede mit eigenen rechtlichen Grundlagen, Vor- und Nachteilen. Die Wahl zwischen beiden hängt von den individuellen Umständen ab und sollte sorgfältig abgewogen werden. (Symbolfoto: freedomz – Canva) Das Wichtigste: Kurz und knapp Aufhebungsvertrag: Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bietet Flexibilität bei der Gestaltung der Beendigungsbedingungen. Benötigt keine Begründung und unterliegt nicht den gesetzlichen Kündigungsfristen. Muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterschrieben werden. Risiko für Arbeitnehmer: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei vorschneller Unterschrift. Kündigung: Einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Unterschiedliche Arten: ordentliche Kündigung, auÃerordentliche Kündigung, Ãnderungskündigung. Jede Art hat spezifische Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Ordentliche KÃ
Ganzen Artikel lesen auf: Krankentagegeld-versicherung-online.de OLG Stuttgart, Az.: 7 U 49/15, Urteil vom 06.08.2015 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen – 1 O 375/13 – vom 3. Februar 2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind […]