Eltern aufgepasst: Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Elternzeit während der Reha des Partners einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung begründen kann. Ein Familienvater klagte erfolgreich gegen die Rentenversicherung, die sich weigerte, den Verdienstausfall seiner Frau während seiner Reha zu erstatten, weil sie in dieser Zeit Elternzeit nahm. Das Gericht stellte klar: Elternzeit ist nicht gleich unbezahlter Urlaub – wenn sie zur Kinderbetreuung während der Reha des Partners genommen wird, kann sie einen Anspruch auf Entschädigung begründen. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 5 R 3270/21 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil betrifft die Erstattung des Verdienstausfalls der Ehefrau des Klägers während dessen Rehabilitationsmaßnahme. Der Kläger hatte eine stationäre medizinische Rehabilitation beantragt und Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten gefordert. Die Ehefrau des Klägers war in Teilzeit beschäftigt und nahm während der Rehabilitationsmaßnahme ihres Mannes Elternzeit. Die Beklagte lehnte die Erstattung des Verdienstausfalls zunächst ab, da die Ehefrau angeblich keinen tatsächlichen Verdienstausfall hatte. Das Gericht entschied, dass der Verdienstausfall der Ehefrau während der Rehabilitationsmaßnahme des Klägers erstattet werden muss. Die Entscheidung basierte darauf, dass die Ehefrau ihre Arbeit unterbrochen hat, um den Haushalt und die Kinderbetreuung während der Abwesenheit ihres Mannes zu übernehmen. Das Gericht sah keinen Unterschied zwischen der Inanspruchnahme von Elternzeit und unbezahltem Urlaub hinsichtlich des Verdienstausfalls. Die Beklagte wurde verurteilt, den Nettoverdienstausfall der Ehefrau des Klägers zu erstatten. Elternzeit und Verdienstausfall – Wer trägt die Kosten einer Reha? Die Elternzeit ist eine wichtige Zeit für Eltern, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Für viele Eltern stellt sich jedoch die Frage, wie sie ihren Lebensunterhalt
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Nach § 69 Abs. 2 Ziffer 2 StGB ist der Täter einer Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr (im Fall mit 1,5 Promille) in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Trotz des hohen Promillewerts konnte der Angeklagte im vorliegenden Fall jedoch das Gericht davon überzeugen, dass er zum Zeitpunkt der […]