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Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftungsausschluss minderjähriger Radfahrer – Kollision mit anhaltendem Fahrzeug

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Ein achtjähriger Radfahrer stößt mit einem Auto zusammen und entfacht einen Rechtsstreit um die Haftung. Kann ein Kind in diesem Alter für einen Unfall verantwortlich gemacht werden? Ein Gericht musste entscheiden, ob die typischen Herausforderungen des Straßenverkehrs ein Kind überfordern können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 38/24 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht verhandelte die Haftung eines achtjährigen Kindes nach einem Verkehrsunfall mit einem Auto.
  • Der Kläger verlangte Schadensersatz für Schäden am Fahrzeug.
  • Das Kind stieß mit dem Fahrrad gegen ein verkehrsbedingt haltendes Auto in einer 30er-Zone.
  • Der Kläger argumentierte, das Kind hätte die Verkehrssituation verstehen und vermeiden müssen.
  • Das Gericht bestätigte die Anwendung der Kinderschadenklausel gemäß § 828 Abs. 2 BGB.
  • Diese Klausel schützt Kinder unter zehn Jahren bei typischen Überforderungssituationen im motorisierten Verkehr.
  • Das Gericht entschied, dass die Vielzahl von Herausforderungen im Straßenverkehr für das Kind eine typische Überforderung darstellt.
  • Es wurde festgelegt, dass die Annäherung und die Geschwindigkeit des Autos das Kind überfordert haben.
  • Die Berufung des Klägers wurde als aussichtslos eingestuft, da keine Rechtsverletzung oder unzureichende Feststellungen vorlagen.
  • Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass keine typische Überforderungssituation vorlag.

Minderjährige Radfahrer: Haftung bei Verkehrsunfällen geklärt

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für alle Verkehrsteilnehmer, unabhängig vom Alter. Allerdings werden Minderjährige im Straßenverkehr durch besondere Rechtsnormen geschützt. Gerade Radfahrer sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, insbesondere bei Kollisionen mit anderen Fahrzeugen. Doch welche Haftung treffen Minderjährige bei einem Verkehrsunfall und welche Besonderheiten gelten für den Haftungsausschluss im Zusammenhang mit Radfahrenden? Diese Fragen sind im aktuellen Rechtsstreit um einen Haftungsausschluss eines minderjährigen Radfahrers nach einer Kollision mit einem anhaltenden Fahrzeug wieder aufgekommen. In einem aktuellen Gerichtsurteil wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die konkreten Umstände des Unfalls eingehend geprüft. Die Entscheidung wirft ein Licht auf die komplizierte Frage der Haftung bei Verkehrsunfällen mit Minderjährigen. Im Folgenden soll der Fall vorgestellt und analysiert werden, um zu zeigen welche Voraussetzungen für einen Haftungsausschluss Minderjähriger vorliegen müssen. Ihr Kind war in einen Unfall verwickelt? Wir helfen Ihnen weiter. Sie sind verunsichert, welche Rechte und Pflichten gelten, wenn Ihr Kind in einen Verkehrsunfall verwickelt war? Wir verstehen die rechtlichen Herausforderungen, die solche Situationen mit sich bringen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht und unserer Expertise in der Vertretung von Mandanten in ähnlichen Fällen, bieten wir Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Sie finden. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Achtjähriger Radfahrer kollidiert mit Auto – Gericht sieht keine Haftung des Kindes

Der Fall eines achtjährigen Radfahrers, der mit einem anhaltenden Auto zusammenstieß, beschäftigte kürzlich das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein….


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