Die Unternehmensnachfolge bei Kleinstunternehmen erfordert ein tiefgehendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Jede Rechtsform, sei es Einzelunternehmen, GbR oder GmbH, bringt spezifische Herausforderungen und Erfordernisse mit sich. Eine frühzeitige, sorgfältige Planung und notarielle Beratung sind entscheidend, um eine erfolgreiche Übergabe sicherzustellen. Dies betrifft sowohl familieninterne als auch externe Nachfolgelösungen. (Symbolfoto: deklofenak – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz und knapp Frühzeitige Planung: Die Nachfolgeplanung sollte mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe beginnen, um eine sorgfältige Vorbereitung und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Potenzielle Nachfolger: Die Identifizierung geeigneter Nachfolger, sowohl innerhalb der Familie als auch extern, ist entscheidend für den Fortbestand des Unternehmens. Unternehmensbewertung: Eine professionelle Bewertung bildet die Grundlage für Kaufpreisverhandlungen und steuerliche Bewertungen. Nachfolgeplan: Ein detaillierter Plan umfasst den Übergabezeitpunkt, Finanzierungsregelungen und die rechtliche Umsetzung. Notarielle Rolle: Der Notar berät, beurkundet Verträge und erstellt Testamente zur rechtssicheren Gestaltung der Nachfolge. Gesellschaftsrechtliche Aspekte: Die Anforderungen variieren je nach Rechtsform des Unternehmens und beinhalten Regelungen zu Geschäftsanteilen und Gesellschaftsverträgen. Erbrechtliche Gestaltung: Testamente und Erbverträge sind notwendig, um Pflichtteilsansprüche zu minimieren und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Steuerrechtliche Implikationen: Eine sorgfältige Planung kann steuerliche Belastungen durch Erbschaft- od
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Landesarbeitsgericht Hamburg – Urteil vom 22.09.2011 -Az.: 1 Sa 34/11 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. August 2010 teilweise abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28. April 2009 nicht aufgelöst worden ist. Die Beklagte trägt […]