Sturmstärke 9 bis 10, aber keine Schadensersatzzahlung? Ein Kleintransporter-Besitzer scheitert vor Gericht mit seiner Klage gegen die Teilkaskoversicherung, weil er nicht zweifelsfrei beweisen kann, dass ein Sturm die Schäden an seinem Fahrzeug verursacht hat. Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt damit die strenge Beweislast für Versicherungsnehmer bei Sturmschäden und betont, dass bloße Möglichkeiten nicht ausreichen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 775/24 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Gericht hat die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth abgelehnt.
- Es geht um Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung für einen Kleintransporter.
- Der Kläger behauptet, dass Sturmschäden am Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände entstanden sind.
- Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, da der Kläger den Sturmschaden nicht nachweisen konnte.
- Der Kläger konnte nicht beweisen, dass zum Schadenszeitpunkt ein Sturm der erforderlichen Stärke herrschte.
- Das Gericht befand, dass es keine Beweiserleichterungen für Naturgewalten gibt, im Gegensatz zu Diebstahl.
- Der Sachverständige konnte keine eindeutige Zuordnung der Schäden zu einem Sturmereignis treffen.
- Auch andere Ursachen für die Beschädigungen konnten nicht ausgeschlossen werden.
- Der genaue Schadenszeitpunkt und der Stellplatz des Fahrzeugs konnten nicht zuverlässig festgestellt werden.
- Aufgrund des fehlenden Nachweises des Versicherungsfalls schuldet die Versicherung auch keine Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Teilkaskoversicherung: Wer trägt die Beweislast bei Schäden?
Die Teilkaskoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verursacht werden. Zu diesen Schäden zählen beispielsweise Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Sturm oder Hagel. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass er im Schadensfall die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Fahrzeugs erstattet bekommt. Doch wer muss beweisen, dass es sich tatsächlich um einen versicherten Schaden handelt? Gemäß den Versicherungsbedingungen der Teilkaskoversicherung liegt die Beweislast für den Versicherungsfall beim Versicherungsnehmer. Das bedeutet, er muss gegenüber dem Versicherer darlegen und nachweisen, dass der Schaden im Rahmen der versicherten Gefahren eingetreten ist. Der Nachweis kann beispielsweise durch polizeiliche Anzeigen, Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten erbracht werden. Die Beweispflicht des Versicherungsnehmers kann je nach den Umständen des Falles sehr umfassend sein. Gerne wollen wir Ihnen anhand eines konkreten Falles zeigen, wie der Gesetzgeber die Beweislastverteilung in der Teilkaskoversicherung sieht und welche konkreten Anforderungen der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens an einen Nachweis erfüllen muss. Sturmschaden und Ihre Versicherung streitet? Sie kämpfen mit Ihrer Versicherung um die Regulierung eines Sturmschadens? Wir verstehen die Komplexität solcher Fälle und die Beweislast, die auf Ihnen liegt. Unsere Anwälte für Versicherungsrecht verfügen über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte wahren. Ersteinschätzung anfordern
Der Fall vor Gericht
Teilkasko-Urteil: Strenge Beweislast für Sturmschäden am Kleintransporter
Der 8….