Ein Area Sales Manager klagt gegen seine Kündigung und einigt sich mit dem Arbeitgeber auf eine Freistellung bis Jahresende. Doch der Streit geht weiter: Es entbrennt ein Rechtsstreit um die Höhe der Anwaltskosten, bei dem das Gericht nun ein überraschendes Urteil fällt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Ta 101/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Ein Arbeitnehmer hat gegen seine Kündigung vom 08. Januar 2024 geklagt. Der Arbeitgeber hat im Rahmen eines Vergleichs einer Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember 2024 zugestimmt. Der Kläger forderte zusätzlich seine Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Verfahrens. Das Gericht bewertete den Weiterbeschäftigungsanspruch mit einem weiteren Monatsgehalt. Der Vergleich beinhaltet eine Prämienzahlung und die Nutzung des Dienstwagens bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Eine Abfindungsregelung ermöglicht dem Kläger die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger muss Firmeneigentum zurückgeben und erhält ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das Gericht folgte dem Streitwertkatalog, um eine bundesweit einheitliche Kostenberechnung zu fördern. Die Freistellung des Klägers wurde als Gegensatz zur Weiterbeschäftigung anerkannt. Das Urteil stellt klar, dass der Vergleich den Weiterbeschäftigungsanspruch umfasst und entsprechend bewertet werden muss. Rechtmäßige Kündigung oder Weiterbeschäftigung? Kündigungsschutzverfahren im Fokus Die Kündigung eines Arbe
Ganzen Artikel lesen auf: Steuerrechtsiegen.de VG Göttingen, Az: 2 A 308/1, Urteil vom 18.03.2014 Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in […]