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Kenntnis der Schwangerschaft nach Fristablauf für Klageerhebung gegen Kündigung

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Schock-Kündigung nach Baby-News: Berliner Gericht pfeift Arbeitgeber zurück und stärkt den Mutterschutz. Eine junge Mutter kämpft erfolgreich gegen ihre Kündigung kurz nach Bekanntgabe der Schwangerschaft – das Urteil könnte wegweisend sein. Ein Berliner Unternehmen muss nun die Konsequenzen tragen und die Arbeitnehmerin weiterbeschäftigen. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin für unwirksam erklärt. Die Kündigung erfolgte zwei Tage nach Bekanntgabe der Schwangerschaft und verstieß gegen das Mutterschutzgesetz. Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber. Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Genehmigung zulässig. Der Arbeitgeber konnte keine triftigen Gründe für die Kündigung nachweisen. Die behördliche Zustimmung zur Kündigung wurde nicht eingeholt. Das Urteil stärkt den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen vor ungerechtfertigten Kündigungen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmerin weiterbeschäftigen und den entgangenen Lohn nachzahlen. Gerichtsurteil: Kündigungsschutz bei später bekannt gewordener Schwangerschaft Die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin schützt sie vor einer Kündigung. Dies ist ein grundlegendes Prinzip im Arbeitsrecht, das den Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes gewährleisten soll. Doch was passiert, wenn die Schwangerschaft erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage bekannt wird? Ist es dann noch möglich, die Kündigung anzufechten? Diese Frage stellt sich immer wieder in der Praxis und die Rechtslag


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