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Kenntnis der Schwangerschaft nach Fristablauf für Klageerhebung gegen Kündigung

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Schock-Kündigung nach Baby-News: Berliner Gericht pfeift Arbeitgeber zurück und stärkt den Mutterschutz. Eine junge Mutter kämpft erfolgreich gegen ihre Kündigung kurz nach Bekanntgabe der Schwangerschaft – das Urteil könnte wegweisend sein. Ein Berliner Unternehmen muss nun die Konsequenzen tragen und die Arbeitnehmerin weiterbeschäftigen. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin für unwirksam erklärt.
  • Die Kündigung erfolgte zwei Tage nach Bekanntgabe der Schwangerschaft und verstieß gegen das Mutterschutzgesetz.
  • Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber.
  • Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Genehmigung zulässig.
  • Der Arbeitgeber konnte keine triftigen Gründe für die Kündigung nachweisen.
  • Die behördliche Zustimmung zur Kündigung wurde nicht eingeholt.
  • Das Urteil stärkt den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen vor ungerechtfertigten Kündigungen.
  • Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmerin weiterbeschäftigen und den entgangenen Lohn nachzahlen.

Gerichtsurteil: Kündigungsschutz bei später bekannt gewordener Schwangerschaft

Die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin schützt sie vor einer Kündigung. Dies ist ein grundlegendes Prinzip im Arbeitsrecht, das den Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes gewährleisten soll. Doch was passiert, wenn die Schwangerschaft erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage bekannt wird? Ist es dann noch möglich, die Kündigung anzufechten? Diese Frage stellt sich immer wieder in der Praxis und die Rechtslage ist nicht immer eindeutig. Es ist daher wichtig zu wissen, welche Fristen es gibt und welche Möglichkeiten der Arbeitnehmerin im Falle einer Kündigung während der Schwangerschaft zur Verfügung stehen. Denn selbst wenn der Arbeitgeber nachweislich die Schwangerschaft bei der Kündigung nicht kannte, kann es für ihn rechtliche Folgen haben. Im Folgenden wird ein aktuelles Gerichtsurteil vorgestellt, das sich genau mit dieser Problematik auseinandersetzt. Ungerechtfertigt gekündigt? Wir setzen uns für Sie ein! Sie wurden während oder nach Ihrer Schwangerschaft gekündigt? Das muss nicht das Ende sein. Unsere Experten im Arbeitsrecht kennen die rechtlichen Hürden und setzen sich mit Leidenschaft für Ihre Rechte ein. Wir bieten eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls, um Ihnen den bestmöglichen Weg aufzuzeigen. Kontaktieren Sie uns noch heute und machen Sie den ersten Schritt zur Wahrung Ihrer Rechte. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Kündigung während Schwangerschaft: Arbeitsgericht Berlin stärkt Arbeitnehmerinnenrechte

Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen gestärkt. Der Fall betraf eine Frau, die von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde, nachdem sie ihre Schwangerschaft mitgeteilt hatte. Die Klägerin, eine 32-jährige Büroangestellte, informierte ihren Vorgesetzten am 15. März 2023 über ihre Schwangerschaft. Nur zwei Tage später, am 17. März, erhielt sie die fristlose Kündigung. Als Begründung führte das Unternehmen angebliche Leistungsmängel an. Die Arbeitnehmerin wehrte sich gegen diese Entscheidung und reichte Klage beim Arbeitsgericht Berlin ein….


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