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WEG – Blankett-Genehmigung für Einbau von Balkonkraftwerken und Split-Klimageräten

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Ein wegweisendes Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden sorgt für Aufsehen: Pauschale Genehmigungen für Klimaanlagen und Balkonkraftwerke in Wohnungseigentümergemeinschaften sind unzulässig! Das Gericht fordert klare und detaillierte Regelungen bei baulichen Veränderungen, um potenzielle Risiken und Konflikte zu vermeiden. Damit stärkt das Gericht die Rechte der Eigentümer und setzt neue Maßstäbe für die Beschlussfassung in WEGs. Zum vorliegenden Urteil Az.: 915 C 2171/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Genehmigung von Klimageräten und Balkonkraftwerken wurden für ungültig erklärt. Die Klägerin rügte, dass die Beschlüsse nicht hinreichend bestimmt waren und wesentliche Vorgaben fehlten. Das Gericht entschied, dass Beschlüsse ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen müssen, was bedeutet, dass sie klar und detailliert formuliert sein müssen. Es fehlten genaue Angaben zur technischen Durchführung und den Auswirkungen auf das Gebäude, was eine ordnungsgemäße Verwaltung ausschließt. Die Unsicherheit über die Lärmemissionen und das optische Erscheinungsbild von Split-Klimaanlagen und Balkonkraftwerken war ein wesentlicher Kritikpunkt. Das Gericht folgte der Auffassung, dass eine allgemeine Gestattung ohne genaue Beschreibung der baulichen Veränderung nicht zulässig ist. Die Argumentation des Landgerichts Ludwigshafen, zwischen Einbau und Betrieb von Klimaanlagen zu unterscheiden, wurde vom erkennenden Gericht nicht übernommen. Die Entscheidung führte dazu, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft bei zukünftigen Beschlüssen detailliertere und klarere Vorgaben machen muss. Urteil zur Genehmigungspflicht von Balkonkraftwerken und Split-Klimageräten in WEGs Die Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) sorgt immer wieder für Diskussionen, besonders wenn es um


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