Kinderlose Paare aufgepasst: Das Erbrecht birgt Tücken! Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der Partner nicht automatisch alles. Eltern oder Geschwister des Verstorbenen könnten plötzlich miterben. Sichern Sie Ihren Partner ab und gestalten Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen – mit einem Testament oder Erbvertrag behalten Sie die Kontrolle. (Symbolfoto: nutthasethv – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz und knapp Gesetzliche Erbfolge bei kinderlosen Paaren: Der überlebende Ehepartner erbt nicht allein, sondern gemeinsam mit den Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen. Die Erbanteile sind abhängig vom Güterstand. Testament: Ermöglicht die individuelle Gestaltung der Erbfolge und kann den überlebenden Partner absichern. Es gibt verschiedene Arten von Testamenten (eigenhändig, notariell, gemeinschaftlich). Erbvertrag: Eine verbindliche Alternative zum Testament, die mehr Sicherheit, aber weniger Flexibilität bietet. Steuerliche Aspekte: Kinderlose Paare können höheren Erbschaftssteuern unterliegen. Möglichkeiten zur Steueroptimierung sind Schenkungen zu Lebzeiten und Nießbrauchrechte. Konfliktvermeidung: Offene Kommunikation und frühzeitige Planung können helfen, Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden. Mediation kann eine Alternative zu Gerichtsverfahren sein. Checkliste für die Nachlassplanung: Bestandsaufnahme des Vermögens, Kl
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Alles wichtige zur Strafaussetzung zur Bewährung Im deutschen Strafrecht sind zwei Arten von Hauptstrafen bekannt. Die eine Hauptstrafe ist die Geldstrafe und die andere ist die Freiheitsstrafe, die im Volksmund auch als Gefängnisstrafe bekannt ist. Welche Art der Hauptstrafe letztlich von einem Gericht verhängt wird, hängt entscheidend von der Schwere […]