Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – Instandsetzung von Pflastersteinen vor Wohnungseingangstür – Pflichten der WEG

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

Stolperfalle vor der Haustür? Landgericht Dortmund stärkt Rechte von Wohnungseigentümern und verpflichtet Eigentümergemeinschaft zur Reparatur von gefährlichem Pflaster. Ein wegweisendes Urteil für alle, die sich über Stolperfallen vor der eigenen Haustür ärgern! Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 98/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht entschied, dass die Instandsetzung der abgesackten Pflastersteine vor der Wohnungseingangstür auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfolgen muss. Die Pflastersteine sind gemeinschaftliches Eigentum und die Gemeinschaft ist verpflichtet, diese instand zu halten. Es besteht eine Gefahr für die Verkehrssicherheit durch die abgesackten Pflastersteine, da Stolperfallen und Pfützenbildung auftreten. Die Kläger haben Anspruch auf eine verkehrssichere Zuwegung gemäß den Vorgaben der Teilungserklärung. Die WEG hatte keine Einwände gegen die ursprünglich durch die Kläger vorgenommene Pflasterung und ist bereit, die Instandsetzungsarbeiten zu gestatten. Eine alternative, teurere Lösung wäre nicht im Sinne einer ordnungsmäßigen Verwaltung und würde unnötig hohe Kosten verursachen. Das Gericht bewertete die Weigerung der WEG, die Instandsetzungskosten zu tragen, als rechtsmissbräuchlich. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Wohnungseigentümer haften für Reparatur von Gehwegen: Urteil klärt Zuständigkeit (Symbolfoto: sania01 – 123rf.com) In Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) stellt sich häufig die Frage, wer für die Instandsetzung von gemeinschaftlichen Flächen zuständig ist. Insbesondere im Bereich der Außenanlagen, zu denen auch die Gehwege vor den einzelnen Wohnu


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv