Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kosten der Nebenintervention – Kostenerstattungsanspruch – Treu und Glauben

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Bremer Berufungsverfahren sorgt für Aufsehen: Ein Gericht weist eine aussichtslose Berufung zurück und stellt die Kostenfrage einer verspäteten Nebenintervention in den Mittelpunkt. Wer muss zahlen, wenn der Rechtsstreit faktisch schon entschieden ist? Das Oberlandesgericht Bremen bricht mit der üblichen Praxis und lässt eine Partei auf ihren Kosten sitzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 32/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen wurde zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. Die Nebenintervenientin trägt ihre eigenen Kosten. Das Urteil des Landgerichts Bremen ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Berufung hatte keine Aussicht auf Erfolg und erforderte keine grundsätzliche Entscheidung. Der Kläger hat nach Treu und Glauben nicht die Kosten der Nebenintervention zu tragen, da der Beitritt verspätet erfolgte. Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit beruht auf den gesetzlichen Vorschriften der ZPO. Der Gegenstandswert der Berufung wurde auf bis zu 30.000 Euro festgesetzt. Kostenverteilung bei Nebenintervention: Wegweisende Entscheidung Gerichtsverfahren können für alle Beteiligten kostspielig sein. Neben den eigenen Prozesskosten können auch die Kosten für eine Nebenintervention anfallen. Dabei geht es darum, dass sich jemand in ein bereits laufendes Verfahren einbringt, um seine eigenen Interessen zu vertreten. So kann beispielsweise ein Gläubiger eines Schuldners in ein Verfahren zwischen dem Schuldner und einem anderen Gläubiger eingreifen, um seine eigenen Ansprüche zu sichern. Die Frage, wer die Kosten einer solchen Nebenintervention trägt, stellt sich dann, wenn ein Nebenintervenient erfolgreich war. Hier spielt das Prinzip von Treu und Glauben eine entscheidende Rolle. Dieses Prinzip, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv