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Darlegung des Erwerbsschadens bei selbständig tätigen Handwerker – Anforderungen

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Unfall mit Folgen: Selbständiger Handwerker verliert Prozess um Verdienstausfall nach psychischen Problemen infolge eines Verkehrsunfalls. Oberlandesgericht bestätigt strenge Anforderungen an den Nachweis von Erwerbsschäden bei Selbständigen. Fehlende Unterlagen zur Geschäftsentwicklung werden Handwerker zum Verhängnis. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 10/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg wurde zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil des Landgerichts Flensburg ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger wurde bei einem Unfall mit einem Fahrzeug verletzt, während er als selbständiger Handwerker arbeitete. Der Kläger erlitt physische und psychische Verletzungen, darunter eine Knieverletzung und Depressionen. Das Landgericht hat dem Kläger Schmerzensgeld zugesprochen, aber den Anspruch auf entgangenen Gewinn abgelehnt. Der Kläger konnte den entgangenen Gewinn nicht ausreichend nachweisen, da er keine detaillierten Einkommensnachweise vorgelegt hat. Der Senat stimmte der Auffassung des Landgerichts zu, dass die vorgelegten Belege nicht ausreichten, um den Verdienstausfall zu schätzen. Es wurde entschieden, dass zur Ermittlung des Verdienstausfalls konkrete und nachvollziehbare Belege erforderlich sind. Die Entscheidung betont die Bedeutung einer gründlichen und nachvollziehbaren Dokumentation der Einkünfte und Ausgaben für die Schadensschätzung. Wie die Be


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