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Voraussetzung einer wirksamen Ersatzzustellung des Bußgeldbescheides

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Ein kleiner Formfehler, große Wirkung: Weil ein Datum auf einem Briefumschlag fehlte, entging eine Autofahrerin im Saarland einer Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Oberlandesgericht Saarbrücken erklärte den Bußgeldbescheid für unwirksam und ließ die Verjährung eintreten. Ein Sieg für den Formalismus im Verkehrsrecht? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ss (OWi) 44/24 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Bußgeldbescheid wurde aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung für ungültig erklärt.
  • Das Amtsgericht St. Ingbert setzte eine Geldbuße und ein Fahrverbot fest, obwohl die Verjährungsfrist abgelaufen war.
  • Die Verteidigung beanstandete die Missachtung der erforderlichen Zustellungsregelungen und die mangelnde Bereitstellung von Messunterlagen.
  • Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Amtsgerichts auf und stellte das Verfahren ein.
  • Die Hauptschwierigkeit lag in der Frage, ob die Zustellung des Bußgeldbescheids korrekt und wirksam erfolgte.
  • Das Gericht entschied, dass die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt war und somit kein Verfahren mehr zulässig ist.
  • Die Zustellung war nicht wirksam, da auf dem Umschlag das Datum der Zustellung fehlte, was eine zwingende Vorschrift ist.
  • Die Entscheidung stützt sich auf die Verletzung formeller Zustellungsvorschriften, die nicht eingehalten wurden.
  • Diese Entscheidung betont die Wichtigkeit der genauen Einhaltung von Zustellungsprozeduren für die Wirksamkeit von Bußgeldbescheiden.
  • Betroffene können gegen Bußgeldbescheide vorgehen, wenn Zustellungsmängel vorliegen, die ihre Rechte verletzen.

Gericht hebt Bußgeldbescheid auf: Fehler bei Ersatzzustellung entscheidend

Die Zustellung von Bußgeldbescheiden ist ein wichtiger Bestandteil im deutschen Rechtswesen. Damit ein Bußgeldbescheid rechtswirksam ist und die darin festgelegte Geldstrafe eingefordert werden kann, muss er ordnungsgemäß zugestellt werden. Neben der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, kann dies auch durch eine sogenannte „Ersatzzustellung“ geschehen, beispielsweise durch die Post. Für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung sind allerdings bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die im Gesetz genau festgelegt sind. Diese Voraussetzungen dienen dazu sicherzustellen, dass der Betroffene tatsächlich vom Bußgeldbescheid Kenntnis erlangt und sich gegen die darin festgestellte Ordnungswidrigkeit wehren kann. Erfüllt der Bußgeldbescheid die Voraussetzungen einer wirksamen Ersatzzustellung nicht, kann er später im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht angefochten werden. Ob eine Ersatzzustellung wirksam ist, hängt von vielen Faktoren ab, etwa dem konkreten Zustellungsweg, der Einhaltung von Fristen und den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls. Um die rechtlichen Anforderungen an eine Ersatzzustellung im Einzelnen zu verstehen, ist es hilfreich, einen konkreten Fall zu betrachten, der vor einem Gericht verhandelt wurde. Im Folgenden wollen wir ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) untersuchen, das sich genau mit dieser Frage auseinandersetzt. Ihr Bußgeldbescheid ist fehlerhaft zugestellt worden? Wir kennen Ihre Rechte. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Anfechtung von Bußgeldbescheiden. Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie uns Ihren Fall unverbindlich prüfen. Ihr Rechtsschutz könnte die Kosten übernehmen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine erste Einschätzung….


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