Die Auswahl zwischen Nebenkostenpauschale und Vorauszahlung hängt stark von den individuellen Umständen des Mieters und des Vermieters ab. Während die Pauschale Planungssicherheit bietet, kann sie in manchen Fällen zu einer Überzahlung führen. Vorauszahlung und Abrechnung ermöglichen ein genaueres Eingehen auf die tatsächlich entstehenden Kosten, bedingen aber mehr Aufwand und ein gewisses Risiko in Form möglicher Nachzahlungen. (Symbolfoto: jetacomputer – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz und knapp Nebenkosten in Mieten umfassen zusätzliche Kosten wie Grundsteuer, Heizkosten oder Haushaltsreinigung. Die gesetzliche Grundlage für Nebenkostenabrechnungen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Betriebskostenverordnung. Nebenkostenpauschale ist ein fester monatlicher Betrag, der alle vereinbarten Nebenkosten abdeckt und Vorauszahlungsabrechnungen ersetzt. Vorteile der Pauschale für Mieter sind planungssichere monatliche Kosten und Unabhängigkeit von deren tatsächlichen Höhe. Nachteile sind keine Rückzahlungen bei niedrigeren Kosten und fehlende Anreize zum Sparverhalten. Die Anpassung einer Nebenkostenpauschale ist auf zugrundeliegende Vertragsvereinbarungen und gesetzliche Vorgaben beschränkt. Grundlagen der Nebenkostenabrechnung Die Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Mietverhältnisses und kann für viele Mieter eine finanzielle Herausforderung darstellen. Um die Thematik besser zu verstehen, ist es wichtig, zunächst die grundlegenden Konzepte und rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Definition und Arten von Nebenkosten Nebenkosten sind zusätzliche Kosten, die neben der Grundmiete (auch Kaltmiete genannt) anfallen und in der Regel vom Mieter zu tragen sind. Sie werden auch als Betriebskosten bezeichnet und umfassen laufende Ausgaben, die dem Vermieter durch den Besitz oder die bestimmungsgemäße Nutzung des Grundstücks oder des Gebäudes entstehen.Zu den typischen Nebenkosten gehören
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de LG Freiburg – Az.: 3 T 45/22 – Beschluss vom 27.04.2022 In Sachen wegen einstweiliger Verfügung hier: Beschwerde hat das Landgericht Freiburg im Breisgau – 3. Zivilkammer – am 27.04.2022 beschlossen: 1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 18.03.2022, Az. 2 C 1651/21, […]