Eine Hamburger Vermieterin wurde wegen Betrugs zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, nachdem sie einer Familie mit sieben Kindern wegen angeblichen Eigenbedarfs gekündigt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau die Immobilie nie selbst nutzen wollte, sondern sie nur räumen ließ, um sie gewinnbringend zu verkaufen. Die Vermieterin hatte ihre wahren Absichten verschwiegen und die Mieterfamilie damit bewusst getäuscht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 412 Ds 25/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Angeklagte wurde wegen Betrugs durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Vorwurf betrifft eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung, um Mieter zum Auszug zu bewegen. Die Angeklagte plante ursprünglich, das Haus selbst zu nutzen, änderte jedoch ihre Pläne und beschloss, das Haus zu verkaufen. Trotz Wegfall des Eigenbedarfs hielt die Angeklagte die Kündigung aufrecht und informierte die Mieter nicht über die geänderten Pläne. Das Gericht sah in den E-Mails der Angeklagten Beweise dafür, dass sie keinen ernsthaften Nutzungswillen mehr hatte. Die Angeklagte erzielte durch den Verkauf des Hauses einen erheblichen Gewinn. Die gerichtliche Entscheidung basierte auf Zeugenaussagen und der Korrespondenz der Angeklagten. Der Verkauf des Grundstücks wurde kurz nach dem Auszug der Mieter in die Wege geleitet. Die Angeklagte muss Wertersatz leisten und die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil zeigt die Wichtigkeit, tatsächliche Nutzungsabsichten bei Eigenbedarfskündigungen nachweisen zu können. Vermieter-Betrug: Gerichtsurteil zu falschen Kündigungsgründen Jeder, der schon einmal eine Wohnung angemietet hat, kennt das Prinzip: Der Vermieter mietet die Wohnung an, um sie dem Mieter zu vermieten und daraus eine Rendite zu erzielen. Doch was passiert, wenn der Vermieter plötzlich selbst die Wohnung benötigt? In diesem Fall kann er das Mietverhältnis kündigen, wenn er bestimmte
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Berlin – Az.: 41 S 72/17 – Urteil vom 08.05.2018 Das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 28.03.2017 – Aktenzeichen: 3 C 3107/16 – wird abgeändert: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe I. Auf die tatsächlichen Feststellungen im […]