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Gefährdungsschaden bei § 315c StGB

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Betrunkener Raser in Berlin: Ein Fall von Nötigung, Gefährdung und juristischen Spitzfindigkeiten sorgt für Aufsehen. Ein Mann, der alkoholisiert mehrfach absichtlich gegen ein parkendes Auto fuhr und eine Mutter mit Kind bedrängte, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Doch nicht nur sein rücksichtsloses Verhalten, sondern auch die juristische Bewertung des Falls sorgt für Diskussionen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORs 31/24 – 161 SRs 21/24 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 1. November 2023 wurde aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
  • Der Angeklagte wurde ursprünglich wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit versuchter Sachbeschädigung und Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit verurteilt.
  • Der Angeklagte stieß beim Ausparken wiederholt gegen ein anderes Fahrzeug und soll dabei bedingten Schädigungsvorsatz gehabt haben, was jedoch keinen Schaden verursachte.
  • Nach dem Ausparken soll er auf eine Frau mit Kleinkind zugefahren sein, um sie zur schnellen Entfernung von der Fahrbahn zu zwingen.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Fahrunsicherheit des Angeklagten auf Fahrlässigkeit und nicht auf Vorsatz beruhte.
  • Es wurde nicht nachgewiesen, dass das gefährdete Fahrzeug von bedeutendem Wert war oder dass ihm ein bedeutender Schaden drohte.
  • Der Revisionsantrag des Angeklagten war erfolgreich, weil die Feststellungen des Amtsgerichts die Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs nicht rechtfertigen.
  • Eine Verfahrensrüge bezüglich der Nichtberücksichtigung eines Antrags auf Verwarnung mit Strafvorbehalt wurde ebenfalls als berechtigt anerkannt.
  • Das Urteil wurde vollständig aufgehoben, um eine mögliche einheitliche Bewertung des gesamten Tatverhaltens zu ermöglichen.

Gefährdung des Verkehrs: Gericht entscheidet über Strafrechtliche Konsequenzen

Der § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) regelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Norm soll Autofahrer vor den Folgen unsicherer Fahrweise schützen und für den Fall eines Verkehrsunfalls die notwendigen Konsequenzen rechtlich festlegen. Dabei ist es nicht notwendig, dass durch die unsichere Fahrweise tatsächlich ein Schaden entsteht. Es genügt, dass eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen im Straßenverkehr durch die unsichere Fahrweise geschaffen wurde. Diese Regelung findet aber nicht nur im Straßenverkehr Anwendung, sondern gilt auch in anderen Bereichen, wenn dort eine ähnlich gefährliche Situation geschaffen wird wie im Straßenverkehr. So kann sie auch im Schienenverkehr, in der Luftfahrt oder im Schiffsverkehr relevant werden, wenn das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers die Sicherheit anderer Menschen unmittelbar gefährdet. Im folgenden wird nun ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet, das die Anwendung des § 315c StGB im Zusammenhang mit einem Gefährdungsschaden untersucht. Verkehrsdelikt? Wir kennen Ihre Rechte. Wurden Sie wegen eines Verkehrsdelikts angeklagt oder verurteilt? Sind Sie unsicher über Ihre rechtlichen Möglichkeiten? Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht und kennt die Feinheiten des § 315c StGB. Nutzen Sie unsere Expertise für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Ihr Recht ist unser Anliegen. Kontaktieren Sie uns noch heute….


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