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Fehlen einer handschriftlichen Unterschrift auf Messprotokoll

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Elektronische Messprotokolle ohne Unterschrift sind gültig! Das Oberlandesgericht Saarbrücken stärkt die Rechtssicherheit bei Geschwindigkeitsmessungen und weist die Beschwerde eines Autofahrers zurück, der die Gültigkeit seines Bußgeldbescheids aufgrund fehlender Unterschriften auf dem Messprotokoll anzweifelte. Damit setzt das Gericht ein klares Zeichen für die Akzeptanz digitaler Verfahren im Verkehrsrecht. Zum vorliegenden Urteil Az.: I Ss (OWi) 12/24 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es ging um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, gemessen mit einem standardisierten Verfahren.
  • Der Verteidiger des Betroffenen beanstandete die Ablehnung von Beweisanträgen und das Fehlen der Konformitätsbescheinigung des Messgeräts.
  • Die Generalstaatsanwaltschaft forderte die Ablehnung des Rechtsbeschwerdeantrags als unbegründet.
  • Das Gericht entschied, dass kein Zulassungsgrund für die Rechtsbeschwerde vorliegt.
  • Der Anspruch auf rechtliches Gehör wurde nicht verletzt, da die Ablehnung der Beweisanträge gerechtfertigt war.
  • Das Amtsgericht erklärte, dass die Messung korrekt und das Messgerät ordnungsgemäß geeicht war.
  • Eine Überprüfung des Messergebnisses durch einen Sachverständigen war nicht erforderlich, da keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorlagen.
  • Fehlende Unterschriften auf dem Messprotokoll beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der Messung, solange das Protokoll alle erforderlichen Angaben enthält.
  • Elektronisch erstellte Messprotokolle sind auch ohne eigenhändige Unterschriften gültig, sofern sie den Anforderungen der Betriebsanleitung entsprechen.
  • Die Entscheidung betont die Bedeutung der Einhaltung standardisierter Verfahren und die Erleichterungen, die sie in der Beweisführung bieten.

Messprotokoll ohne Unterschrift: Rechtliche Relevanz im Fokus

Handschriftliche Unterschriften sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Ob bei Verträgen, Anträgen oder eben auch bei Messprotokollen – die Unterschrift dient als Zeichen der Zustimmung und der Bestätigung. Doch was passiert, wenn diese fehlt? Ist ein Messprotokoll ohne Unterschrift überhaupt gültig? Diese Frage stellt sich in vielen Situationen, gerade dann, wenn es um die Beweislast und die rechtlichen Konsequenzen geht. Das Fehlen einer Unterschrift kann in komplexen juristischen Auseinandersetzungen zu großen Problemen führen, denn es kann die Beweislage erschweren und die Rechtmäßigkeit von Messungen infrage stellen. Ob ein Messprotokoll ohne Unterschrift rechtlich relevant ist, hängt im Wesentlichen von den jeweiligen Umständen des Falls ab. Es spielen Faktoren wie der Zweck des Messprotokolls, die Art der durchgeführten Messung, die beteiligten Parteien und die jeweilige Rechtslage eine wichtige Rolle. Die Rechtsprechung hat sich in Bezug auf die Bedeutung der Unterschrift auf Messprotokollen in der Vergangenheit nicht immer einheitlich geäußert. Es gibt verschiedene Rechtssprechungen zu diesem Thema, die wir im folgenden Beitrag genauer betrachten wollen. Im Fokus steht ein aktuelles Gerichtsurteil, das sich mit dem Problem der fehlenden Unterschrift auf einem Messprotokoll auseinandersetzt und interessante Erkenntnisse und Argumente liefert. Unsicher wegen eines Messprotokolls ohne Unterschrift? Wir helfen Ihnen weiter! Fehlt auf Ihrem Messprotokoll eine Unterschrift und Sie sind sich unsicher über die rechtlichen Konsequenzen?…


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