Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verfahrensrüge – Überschreitung der Unterbrechungsfrist nach § 229 StPO

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Berliner Gericht bestätigte die Verurteilung einer Frau wegen Schwarzarbeit und Verstoßes gegen die Handwerksordnung, obwohl die Verteidigung einen Verfahrensfehler aufgrund einer überschrittenen Frist monierte. Das Kammergericht entschied, dass diese Fristüberschreitung im konkreten Fall nicht schwerwiegend genug war, um das Urteil zu kippen, da die Beweislage eindeutig und der Sachverhalt einfach war. Damit setzt das Gericht enge Grenzen für die Anfechtung von Urteilen aufgrund von Verfahrensfehlern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 62/24 – 162 Ss 123/23 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten wurde als offensichtlich unbegründet verworfen.
  • Die Betroffene wurde schuldig gesprochen, eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
  • Die Verfahrensrüge der Betroffenen bezüglich der Fristüberschreitung wurde nicht ausreichend begründet.
  • Fristüberschreitungen sind nicht immer ein Grund für eine erfolgreiche Rechtsbeschwerde. Ausnahmefälle können eine solche Entscheidung beeinflussen.
  • Besondere Ausnahmefälle können bei langen Verhandlungen oder klaren Beweislagen berücksichtigt werden.
  • Im vorliegenden Fall war die Hauptverhandlung kurz und die Beweislage klar, was als Ausnahmefall gewertet wurde.
  • Die Verfahrensrüge der Betroffenen enthielt keine ausreichenden Darstellungen, um den Ausnahmefall zu widerlegen.
  • Die Klarstellung des Schuldspruchs entspricht der Bewertung des Bußgeldbescheids.
  • Die Betroffene muss die Kosten ihres Rechtsmittels tragen.
  • Ein erfolgreicher Einwand gegen die Fristüberschreitung erfordert detaillierte und rechtzeitige Darstellungen des Verfahrensgangs.

Gerichtsurteil zur Unterbrechungsfrist im Strafprozess: Entscheidende Rolle für effiziente Verfahren

Im Strafprozess ist es oft von entscheidender Bedeutung, dass das Verfahren zügig und effizient abgewickelt wird. Um dies zu gewährleisten, sieht die Strafprozessordnung (StPO) verschiedene Fristen vor. Eine davon ist die Unterbrechungsfrist nach § 229 StPO. Diese regelt, wie lange ein Verfahren unterbrochen werden darf, ohne dass es wegen Verzögerung eingestellt werden muss. Ist diese Frist überschritten, kann ein Verfahrensbeteiligter eine sogenannte Verfahrensrüge einlegen. Die Unterbrechungsfrist soll verhindern, dass Verfahren unnötig in die Länge gezogen werden. Gleichzeitig muss aber auch sichergestellt sein, dass der Angeklagte ausreichend Zeit hat, sich zu verteidigen und seine Rechte wahrzunehmen. Daher ist die genaue Berechnung der Frist in komplexen Fällen oft schwierig und Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Im Folgenden wollen wir einen konkreten Fall beleuchten, der zeigt, wie die Gerichte mit dieser Problematik umgehen. Verfahrensfristen – Ihr Recht auf eine faire Verteidigung Wurde Ihr Verfahren möglicherweise verzögert und sind wichtige Fristen nicht eingehalten worden? Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafrecht und Verfahrensrecht. Wir verstehen die Feinheiten der Strafprozessordnung und können Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, eine faire Verteidigung sicherzustellen….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv