Arbeitsunfall, Bandscheibenvorfall, Operation – und dann? Ein junger Mann erleidet schwere Komplikationen nach einem Eingriff an der Wirbelsäule und kämpft um Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Hamm untersucht, ob die Ärzte ihrer Aufklärungspflicht nachgekommen sind und ob die Operation wirklich notwendig war. Ein Fall, der die Risiken und Hoffnungen rund um Wirbelsäuleneingriffe beleuchtet. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-3 U 16/21 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil betrifft einen Schadensersatzanspruch eines Patienten nach einer Wirbelsäulenoperation. Der Kläger erlitt nach einem Arbeitsunfall Rückenschmerzen und wurde operiert. Die Klage beinhaltete Schmerzensgeld und Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden. Der Kläger behauptete, er sei unzureichend über Risiken und Alternativen zur Operation aufgeklärt worden. Das Landgericht und das Berufungsgericht entschieden, dass keine Behandlungsfehler vorlagen. Der Kläger wurde vor der Operation über die Risiken und fehlenden Alternativen hinreichend aufgeklärt. Der Kläger hatte zuvor konservative Behandlungen ohne Erfolg durchlaufen, daher gab es keine anderen Behandlungsalternativen. Der Kläger hatte die Aufklärungsbögen unterschrieben, die die Risiken und Erfolgsaussichten der Operation darlegten. Das Gericht sah keinen Beweis für eine Garantie des Operationserfolgs durch den Beklagten. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, eine Revision wurde nicht zugelassen. Bandscheibenvorfall: Gerichtsurteil zu Aufklärungspflichten des Arztes Eine Bandscheibenprotrusion, auch Bandscheibenvorfall genannt, ist ein häufiges Problem, das zu starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führen kann. Oftmals wird eine Operation empfohlen, um die Beschwerden zu lindern. Bevor man sich jedoch für eine Operation entscheidet, ist es wichtig, dass der Patient über alle relevanten Risiken und Alternativen aufgek
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – Az.: OVG 1 B 8/20 – Beschluss vom 22.03.2021 Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Dezember 2019 teilweise geändert: Die Klage wird auch im Übrigen und damit insgesamt abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil […]