Das Landesarbeitsgericht Köln hat ein wegweisendes Urteil zur Wirksamkeit von Änderungskündigungen gefällt. Ein Versicherungsunternehmen scheiterte mit seiner Änderungskündigung gegenüber einem langjährigen Mitarbeiter aufgrund eines unklaren Änderungsangebots. Die Richter betonten die Notwendigkeit klarer und eindeutiger Formulierungen, um Arbeitnehmern eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 Ca 3597/20 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht befasste sich mit der Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung. Der Kläger war bei der Versicherungsgesellschaft als Vertriebsassistent beschäftigt. Aufgrund einer Umstrukturierung sollten alle Vertriebsassistenten an zwei Standorten konzentriert werden. Die Beklagte bot dem Kläger eine Weiterbeschäftigung unter geänderten Bedingungen an, was der Kläger unter Vorbehalt annahm. Das Änderungsangebot der Beklagten war laut Gericht nicht hinreichend bestimmt. Es gab Unklarheiten zwischen der Änderung des Arbeitsortes und der Art der zukünftigen Tätigkeit. Die Beklagte konnte die behauptete Gleichwertigkeit der Aufgaben nicht schlüssig darlegen. Das Gericht entschied, dass die Änderungskündigung rechtsunwirksam ist. Unklarheiten im Änderungsangebot gehen zulasten des Arbeitgebers. Die Revision wurde nicht zugelassen. Arbeitsvertrag geändert? Gerichtsurteil zur Bestimmtheit des Änderungsangebots Die Änderungskündigung ist ein Instrument, das Arbeitgeber nutzen können, um Arbeitsverträge zu ändern. Dabei wird dem Arbeitnehmer zunächst gekündigt, gleichzeitig wird ihm aber ein neues Arbeitsverhältnis angeboten. Dieses Angebot muss dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit der Arbeitnehmer nicht einfach zum Arbeitslosengeld greifen kann. Ein zentrales Element ist die Bestimmtheit des Änderungsangebots, das heißt, es müssen alle wesentlichen Vertragsbedingung
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht München Az: 10 U 2539/08 Urteil vom 25.07.2008 In dem Rechtsstreit erlässt der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.07.2008 folgendes Endurteil: 1. Auf die Berufung des Klägers vom 26.03.2008 wird das Endurteil des LG München I vom 07.01.2008 (Az. 17 O 12402/06) aufgehoben. Die […]