Zementspritze außer Kontrolle: Bei der Abdichtung eines Kellers in Köln gerät Zementsuspension auf das Nachbargrundstück und verursacht dort einen teuren Schaden an Drainage und Hebeanlage. Jetzt muss ein Gericht klären, ob die ausführende Firma für die entstandenen Schäden haftet und ob sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-11 U 36/19 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das durch Arbeiten der Beklagten beschädigt wurde.
- Die Beklagte führte Kellerabdichtungsarbeiten durch, bei denen Zementsuspension auf das Grundstück der Klägerin gelangte.
- Die Zementsuspension beschädigte die Drainage und die Hebeanlage der Klägerin.
- Das Landgericht wies die Klage zunächst ab, die Klägerin legte Berufung ein.
- Das Oberlandesgericht Köln entschied zugunsten der Klägerin und verurteilte die Beklagte zu Schadensersatz.
- Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte schuldhaft das Eigentum der Klägerin verletzte.
- Die Zementsuspension gelangte aufgrund fehlerhafter Ausführung der Arbeiten auf das Nachbargrundstück.
- Die Beklagte konnte nicht hinreichend darlegen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung des Schadens getroffen hatte.
- Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Schäden durch die unsachgemäße Ausführung der Arbeiten entstanden sind.
- Die Klägerin erhielt Schadensersatz für die beschädigte Drainage und Hebeanlage.
Abdichtungsunternehmer haften für Schäden am Nachbargrundstück
Wer ein Haus baut oder renoviert, möchte oft auch den Keller abdichten, um ihn vor Feuchtigkeit und eindringendem Wasser zu schützen. Doch was passiert, wenn die Abdichtungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt werden und es zu Schäden am Nachbargrundstück kommt? Wer haftet dann? In solchen Fällen stellt sich die Frage der Haftung des Abdichtungsunternehmers. Die rechtliche Grundlage für die Haftung im Schadensfall ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort wird zwischen verschiedenen Formen der Haftung unterschieden, zum Beispiel der Haftung wegen Verschuldens oder wegen einer Gefährdungshaftung. Die Haftung des Abdichtungsunternehmers kann sich aus verschiedenen Rechtsgründen ergeben, etwa aus einem Werkvertrag, der dem Unternehmer die Pflicht zur fachgerechten Ausführung der Abdichtungsarbeiten auferlegt. Grundsätzlich ist der Unternehmer für Schäden verantwortlich, die durch einen Fehler bei der Ausführung der Arbeiten entstehen. Doch die Rechtslage ist komplex und von vielen Faktoren abhängig, beispielsweise vom Umfang der Abdichtungsarbeiten, von den verwendeten Materialien und natürlich von der Art des Schadens, der am Nachbargrundstück entstanden ist. In einem aktuellen Fall hat ein Gericht nun eine wichtige Entscheidung zum Thema Abdichtungsunternehmerhaftung getroffen. Wie diese Entscheidung im Detail aussieht und welche Auswirkungen sie für die Zukunft haben kann, sehen wir im Folgenden. Nachbarschaftsstreit wegen fehlerhafter Bauarbeiten? Wurde Ihr Eigentum durch unsachgemäße Bauarbeiten am Nachbargrundstück beschädigt? Wir verstehen Ihre Sorgen und bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Unsere Experten für Baurecht und Nachbarschaftsrecht stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren. Kontaktieren Sie uns noch heute und machen Sie den ersten Schritt zur Lösung Ihres Problems….