Chronische Schmerzen und keine Aussicht auf Linderung durch herkömmliche Therapien: Sozialgericht Detmold spricht Patientin Anspruch auf Cannabis-Medikament zu und verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme. Die Richter erkennen die schwere Beeinträchtigung der Lebensqualität der Klägerin an und folgen den Aussagen der behandelnden Ärzte zur positiven Wirkung des Cannabis-basierten Medikaments. Ein Sieg für die Patientin, die nun auf eine wirksame Schmerztherapie hoffen kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 33 KR 1473/20 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht hob den Bescheid der Krankenkasse auf und entschied zugunsten der Klägerin. Die Klägerin leidet an verschiedenen schwerwiegenden Erkrankungen, darunter chronische Schmerzen und Epilepsie. Die Klägerin erhielt positive Ergebnisse durch die Behandlung mit Sativex Spray, nachdem andere Schmerzmittel versagt hatten. Der verordnende Arzt bestätigte, dass andere anerkannte Therapien keinen ausreichenden Erfolg brachten. Das Gericht befand, dass Sativex Spray eine notwendige Therapie ist, da es zu einer signifikanten Schmerzreduktion und Verbesserung der Lebensqualität führte. Die Krankenkasse wurde verpflichtet, die Kosten für das Medikament rückwirkend und zukünftig zu übernehmen. Die Entscheidung basierte darauf, dass Sativex Spray im Einzelfall als medizinisch notwendig und wirksam eingestuft wurde. Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen haben Anspruch auf Cannabis-basierte Medikamente, wenn andere Therapien versagen. Die positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs durch Sativex wurde nachgewiesen und von den Ärzten bestätigt. Die Kosten für die Selbstbeschaffung des Medikaments werden von der Krankenkasse erstattet, wenn die Notwendigkeit medizinisch belegt ist. Medizinisches Cannabis: Neues Gerichtsurteil zu Anspruchsberechtigung Cannabis ist in Deutschland nach wie vor ein um
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Düsseldorf Az: I-1 U 79/06 Urteil vom 14.01.2008 Vorinstanz: LG Düsseldorf, Az.: 7 O 259/05 In dem Rechtsstreit hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 26. November 2007 für R e c h t erkannt: Auf die Berufung der Kläger wird das am 07.03.2006 […]