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Versicherte mit schwerwiegender Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis

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Chronische Schmerzen und keine Aussicht auf Linderung durch herkömmliche Therapien: Sozialgericht Detmold spricht Patientin Anspruch auf Cannabis-Medikament zu und verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme. Die Richter erkennen die schwere Beeinträchtigung der Lebensqualität der Klägerin an und folgen den Aussagen der behandelnden Ärzte zur positiven Wirkung des Cannabis-basierten Medikaments. Ein Sieg für die Patientin, die nun auf eine wirksame Schmerztherapie hoffen kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 33 KR 1473/20 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht hob den Bescheid der Krankenkasse auf und entschied zugunsten der Klägerin.
  • Die Klägerin leidet an verschiedenen schwerwiegenden Erkrankungen, darunter chronische Schmerzen und Epilepsie.
  • Die Klägerin erhielt positive Ergebnisse durch die Behandlung mit Sativex Spray, nachdem andere Schmerzmittel versagt hatten.
  • Der verordnende Arzt bestätigte, dass andere anerkannte Therapien keinen ausreichenden Erfolg brachten.
  • Das Gericht befand, dass Sativex Spray eine notwendige Therapie ist, da es zu einer signifikanten Schmerzreduktion und Verbesserung der Lebensqualität führte.
  • Die Krankenkasse wurde verpflichtet, die Kosten für das Medikament rückwirkend und zukünftig zu übernehmen.
  • Die Entscheidung basierte darauf, dass Sativex Spray im Einzelfall als medizinisch notwendig und wirksam eingestuft wurde.
  • Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen haben Anspruch auf Cannabis-basierte Medikamente, wenn andere Therapien versagen.
  • Die positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs durch Sativex wurde nachgewiesen und von den Ärzten bestätigt.
  • Die Kosten für die Selbstbeschaffung des Medikaments werden von der Krankenkasse erstattet, wenn die Notwendigkeit medizinisch belegt ist.

Medizinisches Cannabis: Neues Gerichtsurteil zu Anspruchsberechtigung

Cannabis ist in Deutschland nach wie vor ein umstrittenes Thema. Seit der Legalisierung von medizinischem Cannabis im Jahr 2017 ist die Diskussion jedoch wieder in den Fokus gerückt. Mittlerweile haben sich viele Gerichte mit dem Thema auseinandergesetzt und viele neue Erkenntnisse darüber gewonnen, wer Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis auf Rezept hat und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gelten. Im Zentrum der Debatte steht dabei die Frage, unter welchen Bedingungen eine medizinische Notwendigkeit für den Konsum von Cannabis besteht. Die Rechtsprechung zeigt, dass es in bestimmten Situationen, wie etwa bei chronischen Schmerzen oder multiplen Sklerose, durchaus möglich ist, eine Versorgung mit Cannabis zu erhalten. Ein aktuelles Gerichtsurteil wirft nun ein neues Licht auf die Frage, ob Versicherte mit schwerwiegender Erkrankung automatisch einen Anspruch auf Cannabis haben. Dieses Urteil wird im Folgenden näher beleuchtet. Cannabis als Medizin: Ihr Recht auf Schmerzlinderung Leiden Sie unter chronischen Schmerzen und herkömmliche Therapien bleiben erfolglos? Das Urteil des Sozialgerichts Detmold zeigt: Ein Anspruch auf Cannabis-Medikamente ist möglich. Wir kennen die rechtlichen Hürden und haben Erfahrung im Umgang mit Krankenkassen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls. Ihr Wohlbefinden ist unsere Priorität….


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