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Jugendstrafverfahren – Voraussetzungen zum Anschluss als Nebenkläger

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Messerstich-Opfer erkämpft sich Nebenklage im Jugendstrafverfahren: Gericht sieht Möglichkeit eines versuchten Totschlags. Kammergericht Berlin stärkt Opferrechte und stellt klar: Auch bei jugendlichen Tätern kann Nebenklage zulässig sein. Entscheidung könnte wegweisend für zukünftige Fälle werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ws 97/21 – 161 AR 213/21 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Landgericht Berlin hatte ursprünglich den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung als Nebenkläger abgelehnt. Der Beschwerdeführer legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Der Beschwerdeführer wurde während einer Auseinandersetzung schwer verletzt und erlitt eine lebensgefährliche Verletzung. Das Kammergericht Berlin entschied, dass der Beschwerdeführer das Recht hat, sich als Nebenkläger der Anklage anzuschließen. Es ist rechtlich möglich, dass der Angeklagte wegen versuchten Totschlags verurteilt wird. Die Nebenklageberechtigung im Jugendstrafverfahren ist restriktiver als im allgemeinen Strafrecht, jedoch in diesem Fall gegeben. Der Beschwerdeführer hat aufgrund seiner Verletzung eine besondere Opferbetroffenheit, was die Zulassung als Nebenkläger rechtfertigt. Ein Rechtsanwalt wurde dem Nebenkläger als Beistand bestellt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Landeskasse Berlin. Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung den Schutz der Opferrechte im Jugendstrafverfahren. Jugendlicher Straftäter: Opferrechte und Resozialisierung im Fokus Das Jugendstrafverfahren ist ein komplexer Bereich des Strafrechts, der besondere Anforderungen an die Verfahrensweise stellt. Im Zentrum steht das Wohl des jungen Menschen, der sich einer Straftat verdächtigt oder schuldig gemacht hat. Neben der Strafverfolgung und der Ahndung des Verbrechens geht es vor allem darum, dem jungen Menschen eine Chance zur Resozialisierung zu geb


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