Messerstich-Opfer erkämpft sich Nebenklage im Jugendstrafverfahren: Gericht sieht Möglichkeit eines versuchten Totschlags. Kammergericht Berlin stärkt Opferrechte und stellt klar: Auch bei jugendlichen Tätern kann Nebenklage zulässig sein. Entscheidung könnte wegweisend für zukünftige Fälle werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ws 97/21 – 161 AR 213/21 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Landgericht Berlin hatte ursprünglich den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung als Nebenkläger abgelehnt.
- Der Beschwerdeführer legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.
- Der Beschwerdeführer wurde während einer Auseinandersetzung schwer verletzt und erlitt eine lebensgefährliche Verletzung.
- Das Kammergericht Berlin entschied, dass der Beschwerdeführer das Recht hat, sich als Nebenkläger der Anklage anzuschließen.
- Es ist rechtlich möglich, dass der Angeklagte wegen versuchten Totschlags verurteilt wird.
- Die Nebenklageberechtigung im Jugendstrafverfahren ist restriktiver als im allgemeinen Strafrecht, jedoch in diesem Fall gegeben.
- Der Beschwerdeführer hat aufgrund seiner Verletzung eine besondere Opferbetroffenheit, was die Zulassung als Nebenkläger rechtfertigt.
- Ein Rechtsanwalt wurde dem Nebenkläger als Beistand bestellt.
- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Landeskasse Berlin.
- Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung den Schutz der Opferrechte im Jugendstrafverfahren.
Jugendlicher Straftäter: Opferrechte und Resozialisierung im Fokus
Das Jugendstrafverfahren ist ein komplexer Bereich des Strafrechts, der besondere Anforderungen an die Verfahrensweise stellt. Im Zentrum steht das Wohl des jungen Menschen, der sich einer Straftat verdächtigt oder schuldig gemacht hat. Neben der Strafverfolgung und der Ahndung des Verbrechens geht es vor allem darum, dem jungen Menschen eine Chance zur Resozialisierung zu geben. Ein wichtiger Bestandteil im Jugendstrafverfahren ist das Recht der Nebenklage. Dies ermöglicht es bestimmten Personen, die von der Straftat betroffen waren, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen und ihre Interessen zu vertreten. Besonders im Kontext von jugendlichen Beschuldigten, bei denen das öffentliche Interesse am Schutz und an der Resozialisierung des Jugendlichen im Vordergrund steht, kann die Zulässigkeit der Nebenklage jedoch schwierig sein. Verschiedene Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Nebenklage zugelassen wird. Dazu gehören unter anderem die Feststellung eines Rechtsgüterschadens, ein berechtigtes Interesse an der Strafverfolgung und die Vermeidung von Doppelbelastungen für den Beschuldigten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nebenklage im Jugendstrafverfahren sind daher komplex und werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Neben dem Schutz der Opferrechte steht das Recht des jugendlichen Täters im Vordergrund. In den kommenden Abschnitten werden wir uns einem konkreten Fall widmen und die juristischen Aspekte des gesetzlich geregelten Rechts auf Nebenklage im Jugendstrafverfahren näher beleuchten. Ihr Recht auf Gerechtigkeit im Jugendstrafverfahren Wurden Sie oder eine Ihnen nahestehende Person Opfer einer Straftat durch einen Jugendlichen? Die Komplexität des Jugendstrafrechts kann überwältigend sein. Wir verstehen das. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich des Jugendstrafrechts und der Nebenklage….