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Führerscheinherausgabeverlangen im Wege der einstweiligen Anordnung

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Eine 53-jährige Frau kämpft um ihren Führerschein, nachdem die Behörden ihn wegen einer angeblichen Fahrerlaubnisentziehung vor 30 Jahren eingezogen haben. Obwohl sie mehrfach ohne Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen hat, zweifelt die Behörde die Gültigkeit ihres Führerscheins an. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf muss nun entscheiden, ob die Frau ihren Führerschein zurückerhält oder ob die Verkehrssicherheit Vorrang hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 L 2028/21 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Antragstellerin beantragte die Umstellung ihres rosafarbenen Führerscheins in einen Kartenführerschein.
  • Die Behörde lehnte ab und behielt den Führerschein ein, da in der Datei ein Eintrag über eine Fahrerlaubnisentziehung von 1991 vorlag.
  • Die Antragstellerin behauptete, sie wisse nichts von einer Entziehung und wurde seitdem mehrfach ohne Beanstandungen kontrolliert.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Antragstellerin die Voraussetzungen für die Herausgabe des Führerscheins nicht glaubhaft gemacht hatte.
  • Die Aktenlage war unklar und konnte im Eilrechtsschutzverfahren nicht ausreichend geprüft werden.
  • Es gibt keine greifbaren Anhaltspunkte für einen Fehler oder eine Verwechselung bei der Dateneingabe.
  • Das Gericht entschied, dass die Antragstellerin im Hauptsacheverfahren ihre Ansprüche weiter verfolgen könne.
  • Die Antragstellerin trug die materielle Beweislast für ihre Fahrerlaubnis und konnte diese nicht erfüllen.
  • Ein Verwirkungsverbot für ordnungsbehördliche Pflichten zum Einschreiten bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit wurde festgestellt.
  • Der Antrag auf einstweilige Anordnung wurde abgelehnt.

Führerscheinentzug: Gericht entscheidet über einstweilige Anordnung

Der Führerschein ist für viele Menschen ein essenzielles Gut. Er ermöglicht Mobilität und Unabhängigkeit im Alltag. Doch was passiert, wenn einem der Führerschein entzogen wird und man ihn dringend benötigt? In solchen Fällen kann das Rechtsinstitut der einstweiligen Anordnung hilfreich sein. Dabei wird das Gericht auf Antrag des Betroffenen eine vorläufige Regelung treffen, die dem entzogenen Führerschein zumindest zeitweise wieder Gültigkeit verschaffen kann. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter strenger Abwägung der Interessen aller Beteiligten möglich. Das Gericht hat dabei zu prüfen, ob der Antragsteller einen Anspruch auf die Erteilung eines Führerscheins hat und ob die sofortige Erteilung des Führerscheins – trotz des ursprünglichen Entzugs – notwendig ist. Besondere Bedeutung kommt dabei der Dringlichkeit des Falls zu. So kann es beispielsweise erforderlich sein, dass der Antragsteller den Führerschein für die Ausübung seines Berufs benötigt, um seine Familie zu versorgen oder um medizinische Behandlungen wahrzunehmen. Für die Entscheidung des Gerichts spielt auch die Frage eine Rolle, ob es nach derzeitigem Sachstand wahrscheinlich ist, dass das Hauptverfahren, in dem über die endgültige Erteilung des Führerscheins entschieden wird, zu Gunsten des Antragstellers ausfallen wird. Im Folgenden wird ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) vorgestellt, in dem es um die Erteilung eines Führerscheins im Wege der einstweiligen Anordnung ging. Dieses Urteil gewährt einen interessanten Einblick in die Fallgestaltung und die damit einhergehenden rechtlichen Aspekte. Ihr Führerschein wurde ungerechtfertigt entzogen?…


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