Zoo-Mitarbeiterin wegen Arbeitszeitbetrugs fristlos gekündigt – Gericht bestätigt Verdachtskündigung. Ein vermeintlicher Sonntagszuschlag wird einer Zoo-Mitarbeiterin zum Verhängnis, als sie ihre Arbeitszeit manipuliert haben soll. Das Gericht sah einen schwerwiegenden Vertrauensbruch und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 131/21 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht entschied, dass die außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts auf Arbeitszeitbetrug rechtens ist. Die Klägerin hat am 24.11.2019 keine „Gehen“-Buchung mittags vorgenommen und eine fragwürdige „Gehen“-Buchung um 18.02 Uhr gemacht. Der Nachtwächter sah die Klägerin gegen 18 Uhr im Zoo, obwohl sie behauptete, um diese Zeit in G-Stadt gewesen zu sein. Die Klägerin konnte ihre Version der Ereignisse nicht überzeugend darlegen und bot widersprüchliche Aussagen. Das Gericht hielt die Anhörung der Klägerin für sachgerecht und nicht für eine Überrumpelung. Der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug und die daraus resultierende Vertrauensverlust rechtfertigten die fristlose Kündigung. Eine ordentliche Kündigung wurde hilfsweise ebenfalls als gerechtfertigt angesehen. Die Klägerin hat nicht ausreichend bewiesen, dass die Zeitbuchungen durch Dritt
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Ein Vater in Singen ermöglicht seinem Sohn den Kauf eines Autos, obwohl dieser keine Fahrerlaubnis besitzt. Als der Sohn wiederholt ohne Führerschein erwischt wird, unternimmt der Vater nichts, um die illegalen Fahrten zu stoppen. Nun wurde er wegen Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Cs […]