Kraftstoff-Streit nach Totalschaden: Autofahrer scheitert mit kurioser Forderung nach Tankfüllung-Erstattung vor Gericht! Amtsgericht Bergisch Gladbach bestätigt gängige Rechtsprechung: Spritkosten sind Teil des Schadensersatzes bei Totalschaden, keine Extra-Wurst.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Es ging um die Frage, ob die Kosten für die Tankfüllung eines durch einen Unfall totalbeschädigten Fahrzeugs erstattungsfähig sind.
Der Kläger wollte die Kosten der Tankfüllung separat ersetzt bekommen.
Das Gericht entschied, dass die Tankfüllung nicht gesondert berücksichtigt wird, da sie im Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs enthalten ist.
Die Entscheidung basiert auf der gängigen Praxis, dass Gebrauchtfahrzeuge vollgetankt verkauft werden, ohne dass dies den Preis beeinflusst.
Der Kläger hätte einen höheren Restwert verhandeln oder den Kraftstoff abpumpen müssen, um den Wert zu realisieren.
Das Gericht widersprach der Auffassung des AG Solingen, das eine Erstattung der Tankfüllung zusprach.
Die Klage wurde vollständig abgewiesen, und der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtsurteil: Anspruch auf Ersatz für Kraftstoff-Verlust bei Totalschaden
Ein Verkehrsunfall mit Totalschaden ist für jeden Verkehrsteilnehmer ein schmerzlicher Verlust. Oftmals steht die Frage im Raum, wer für den entstandenen Schaden aufkommt, und ob dieser auch den Wert des Fahrzeugs abdeckt. Nicht selten wird jedoch auch der Verlust von Kraftstoff im Tank vergessen, der bei einem Totalschaden unbenutzt bleibt. Ob der Geschädigte auch für diesen Verlust eine Entschädigung erhält, ist juristisch umstritten.
Ein Anspruch auf Ersatz des im Tank verbliebenen Kraftstoffs entsteht bei einem Totalschaden nicht automatisch. Derartige Ansprüche sind stark von den Details des jeweiligen Falles abhängig und stoßen auf unterschiedliche rechtliche Ansichten. Gerichte haben in der Vergangenheit be[…]