Rürup-Rente sorgt für Rechtsstreit: Kundin verklagt Versicherer wegen Falschberatung, doch das Gericht weist die Klage ab. Überraschendes Urteil in Paderborn: Keine Schadensersatzpflicht bei angeblich mangelhafter Aufklärung über Basisrentenversicherung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 167/21 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klage der Klägerin auf Schadensersatz wegen angeblicher Aufklärungspflichtverletzung wurde abgewiesen. Die Klägerin behauptete, unzureichend über die Nachteile des Basisrentenversicherungsvertrags informiert worden zu sein, insbesondere über die fehlende Kündbarkeit und Vererbbarkeit. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin bereits 2015 grob fahrlässig handelte, da sie die Vertragsunterlagen nicht gründlich gelesen hatte. Im Versicherungsantrag und den Vertragsunterlagen waren die fehlende Kündbarkeit und Vererbbarkeit klar und deutlich angegeben. Das Gericht entschied, dass die Schadensersatzansprüche der Klägerin verjährt sind, da sie spätestens 2015 Kenntnis von den Vertragsbedingungen hätte erlangen müssen. Die Klägerin hätte die fehlende Kapitalisierbarkeit und Vererbbarkeit des Vertrags erkennen können, wenn sie die Vertragsunterlagen sorgfältig geprüft hätte. Das Gericht sah keine Aufklärungspflichtverletzung seitens der Beklagten, da die Informationen in den Vertragsunterlagen klar und verständlich dargestellt waren. Es wurde festgestellt, dass der Klägerin kein Mitverschulden anzulasten sei, da sie auf die Beratung von Herrn U vertraute. Die Entscheidung betont die Wichtigkeit der sorgfältigen Prüfung von Vertragsunterlagen durch Versicherungsnehmer. Die Auswirkungen des Urteils verdeutlichen, dass Versicherer ihren Informationspflichten nachkommen müssen, Versicherungsnehmer aber auch selbst verantwortlich sind, die bereitgestellten Informationen zu prüfen. Versicherungsberatung: Gericht stellt hohe Anford
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BGH Az: V ZR 164/09 Urteil vom 18.06.2010 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juni 2010 für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil der 36. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 30. Juli 2009 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Tatbestand Die Parteien sind Eigentümer von Wohnungen […]