Fahrerflucht ohne böse Absicht? Gericht weist Regressforderung der Versicherung zurück! Ein Autofahrer, der nach einem Parkrempler flüchtete, muss nicht fürchten, den Versicherungsschutz zu verlieren. Das Amtsgericht Oldenburg entschied, dass nicht jede Unfallflucht automatisch als arglistige Täuschung gewertet werden kann. Auch nach einer Fahrerflucht besteht die Chance, durch Kooperation mit der Versicherung einen Regress abzuwenden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 C 6098/21 (V) | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Gericht hat die Klage der Klägerin abgewiesen.
- Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- Die Parteien stritten um Regressansprüche aus einem Versicherungsverhältnis nach einem Verkehrsunfall.
- Der Beklagte hatte die Unfallstelle verlassen, ohne den Schaden zu melden, was eine Verletzung der Versicherungsbedingungen darstellt.
- Das Gericht stellte fest, dass die Verletzung der Anzeige- und Aufklärungspflichten durch den Beklagten keinen Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls und die Leistungspflicht der Versicherung hatte.
- Die Klägerin konnte nicht beweisen, dass die Pflichtverletzung des Beklagten zu einem Nachteil für ihre Feststellungen führte.
- Der Beklagte handelte nicht arglistig, sondern aus einer Kurzschlussreaktion heraus, was das Gericht überzeugte.
- Die Versicherungsbedingungen sahen vor, dass der Versicherungsschutz bestehen bleibt, wenn die Pflichtverletzung nicht ursächlich für die Feststellung des Versicherungsfalles ist.
- Die Beweislast lag bei der Versicherung, nachzuweisen, dass die Pflichtverletzung zu Feststellungsnachteilen geführt hat.
- Da die Versicherung diesen Nachweis nicht erbringen konnte, bleibt die Einstandspflicht der Versicherung bestehen.
Kfz-Versicherung: Regressanspruch der Versicherer bei Unfallflucht
Wer mit einem Auto fährt, der muss sich auch mit dem Thema der Kfz-Haftpflichtversicherung auseinandersetzen. Diese Versicherung schützt den Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls vor finanziellen Risiken, die durch Schäden, die er anderen zufügt, entstehen können. Doch was passiert, wenn der Versicherungsnehmer selbst flüchtet und so einen Unfall verursacht? In diesem Fall greift die Versicherung zwar grundsätzlich den Geschädigten. Die Versicherung kann aber im Gegenzug einen sogenannten Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer geltend machen, um den entstandenen Schaden wieder zu erlangen. Dieser Regressanspruch zielt darauf ab, die Versicherung vor finanziellen Einbußen zu schützen, wenn ihr Versicherungsnehmer sich unredlich verhält. Ein Regressanspruch kann beispielsweise entstehen, wenn der Versicherungsnehmer bewusst flüchtet, um die Folgen des Unfalles zu verschleiern oder um sich vor Ermittlungen zu schützen. Doch wie genau die rechtlichen Voraussetzungen für einen Regressanspruch im Falle von Unfallflucht aussehen und welche Möglichkeiten der Versicherungsnehmer hat, um den Anspruch abzuwenden, ist im Detail oft komplex und hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Im Folgenden soll ein konkretes Gerichtsurteil vorgestellt werden, das sich mit dem Regressanspruch einer Versicherung gegen ihren Versicherungsnehmer auseinandersetzt. Regressforderung nach Unfallflucht? Wir helfen Ihnen weiter! Nach einer Unfallflucht sind Sie mit einer Regressforderung Ihrer Versicherung konfrontiert? Wir verstehen Ihre Sorgen und Unsicherheiten….