Tanztherapeutin scheitert vor Gericht: Gründungszuschuss verweigert, da Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Vorrang hat. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigt die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die den Antrag einer Sozialpädagogin auf Förderung ihrer Selbstständigkeit abgelehnt hatte. Trotz guter Vermittlungschancen in ihrem erlernten Beruf blieb der Traum von der eigenen Praxis unerfüllt. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 18 AL 127/19 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Streit um Gewährung eines Gründungszuschusses für eine selbständige Tätigkeit als Tanztherapeutin.
- Klägerin: vorher Diplom-Sozialarbeiterin, aufgrund psychischer Belastungen aus einer festen Anstellung ausgeschieden.
- Arbeitsagentur (Beklagte): sieht genug Jobangebote für die Klägerin, daher Gründungszuschuss (GZ) nicht notwendig.
- Klägerin erhielt Arbeitslosengeld, bewarb sich auf angegebene Stellen weiterhin, jedoch mit Ziel der Selbstständigkeit.
- Antrag auf Gründungszuschuss von der Beklagten abgelehnt, da Vermittlung Vorrang habe.
- Sozialgericht Potsdam gab Klägerin Recht und gewährte GZ.
- Landessozialgericht hob das Urteil auf: Klage abgewiesen, keine Kostenübernahme.
- Gericht entscheidet: GZ nicht erforderlich, da Arbeitslosigkeit auch durch Festanstellung hätte beendet werden können.
- Auswirkungen: Selbstständige müssen nachweisen, dass Vermittlung in vorhandene Jobangebote nicht zumutbar ist, um GZ zu erhalten.
Selbstständigkeit mit Gründungszuschuss: Entscheidung des Gerichts zum Kriterium der Hauptberuflichkeit
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung für Menschen, die sich selbstständig machen wollen. Mit dem Gründungszuschuss kann ein Teil des Lebensunterhalts in den ersten Monaten der Selbstständigkeit gesichert werden. Die zentrale Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist jedoch, dass es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln muss. Die Hauptberuflichkeit hat dabei mehrere Facetten: Es muss also ein gewerblicher Betrieb mit ausreichenden Einnahmen und einer gewissen Dauerhaftigkeit im Fokus stehen. Neben den wirtschaftlichen Erfolgsaussichten, die die Grundlage für die Gewährung des Gründungszuschusses sind, kommen auch rechtliche Voraussetzungen ins Spiel. Dazu zählt beispielsweise die Pflicht zur Gewerbeanmeldung und die Abklärung der Zuständigkeit der Arbeitsagentur. Dieser Beitrag beleuchtet einen Fall, der vor Gericht landete, weil die Frage der Hauptberuflichkeit bei der Beantragung des Gründungszuschusses umstritten war. Ihnen wurde der Gründungszuschuss verwehrt? Wir helfen Ihnen weiter! Sie haben den Traum von der Selbstständigkeit, aber Ihr Antrag auf Gründungszuschuss wurde abgelehnt? Wir verstehen Ihre Situation und kennen die rechtlichen Hürden. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Sozialrecht stehen wir Ihnen zur Seite und prüfen Ihren Fall individuell. Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Ersteinschätzung anfordern
Der Fall vor Gericht
Gründungszuschuss für Tanztherapeutin abgelehnt: Vorrang der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 24. November 2021 (Az….