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Feststellungen bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung

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Am Essener Hauptbahnhof kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen auf einer Rolltreppe und im Gleisbett. Das Oberlandesgericht Hamm hob das Urteil gegen den Angeklagten auf, da die Feststellungen zur Körperverletzung und Gefährdung des Bahnverkehrs nicht ausreichten. Nun muss das Landgericht Essen den Fall erneut verhandeln und weitere Beweise prüfen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil des Amtsgerichts und die Berufungsentscheidung des Landgerichts wurden aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
Der Angeklagte war ursprünglich wegen zweifacher Körperverletzung und versuchten gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte auf einer Rolltreppe in Essen jemanden in den Rücken trat und später am Fuße der Rolltreppe ins Gesicht schlug.
Ein weiterer Vorfall betraf das Werfen eines Fahrrads in das Gleisbett am Hauptbahnhof Essen, wodurch Züge gefährdet wurden.
Die Revision des Angeklagten hatte Erfolg, weil das Urteil erhebliche Rechtsfehler zu seinen Lasten aufwies.
Das Gericht stellte fest, dass die Feststellungen zu den Körperverletzungen nicht hinreichend waren, um eine Verurteilung zu rechtfertigen, da keine ausreichende Gesundheitsbeschädigung oder körperliche Misshandlung festgestellt wurde.
Bei der Körperverletzung auf der Rolltreppe fehlte die Feststellung einer relevanten Gesundheitsbeeinträchtigung.
Bei der Körperverletzung am Fuße der Rolltreppe reichten die Feststellungen zur Rötung und zum Pochen der Wange nicht aus, um eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens zu begründen.
Die Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr konnte nicht aufrechterhalten werden, weil der Vorsatz des Angeklagten, eine konkrete Gefahr zu verursachen, nicht ausreichend belegt wurde.
Das Landger[…]


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