Am Essener Hauptbahnhof kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen auf einer Rolltreppe und im Gleisbett. Das Oberlandesgericht Hamm hob das Urteil gegen den Angeklagten auf, da die Feststellungen zur Körperverletzung und Gefährdung des Bahnverkehrs nicht ausreichten. Nun muss das Landgericht Essen den Fall erneut verhandeln und weitere Beweise prüfen. Zum vorliegenden Urteil Az,: III-5 RVs 42/22 | | Hilfe anfordern
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Urteil des Amtsgerichts und die Berufungsentscheidung des Landgerichts wurden aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
- Der Angeklagte war ursprünglich wegen zweifacher Körperverletzung und versuchten gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.
- Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte auf einer Rolltreppe in Essen jemanden in den Rücken trat und später am Fuße der Rolltreppe ins Gesicht schlug.
- Ein weiterer Vorfall betraf das Werfen eines Fahrrads in das Gleisbett am Hauptbahnhof Essen, wodurch Züge gefährdet wurden.
- Die Revision des Angeklagten hatte Erfolg, weil das Urteil erhebliche Rechtsfehler zu seinen Lasten aufwies.
- Das Gericht stellte fest, dass die Feststellungen zu den Körperverletzungen nicht hinreichend waren, um eine Verurteilung zu rechtfertigen, da keine ausreichende Gesundheitsbeschädigung oder körperliche Misshandlung festgestellt wurde.
- Bei der Körperverletzung auf der Rolltreppe fehlte die Feststellung einer relevanten Gesundheitsbeeinträchtigung.
- Bei der Körperverletzung am Fuße der Rolltreppe reichten die Feststellungen zur Rötung und zum Pochen der Wange nicht aus, um eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens zu begründen.
- Die Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr konnte nicht aufrechterhalten werden, weil der Vorsatz des Angeklagten, eine konkrete Gefahr zu verursachen, nicht ausreichend belegt wurde.
- Das Landgericht muss die Beweiswürdigung erneut prüfen und weitere Feststellungen treffen, um die Vorwürfe zu klären.
Gerichtshof urteilt: Schwere Körperverletzung mit Vorsatz nachgewiesen
Körperverletzung ist ein weitverbreiteter Straftatbestand, der erhebliche Auswirkungen auf die Opfer haben kann. Im Strafrecht ist Vorsatz ein zentrales Element, um eine Person für eine Straftat verantwortlich zu machen. Das bedeutet, dass die Person sich der Folgen ihrer Handlung bewusst sein und diese auch gewollt haben muss. Im Fall von vorsätzlicher Körperverletzung bedeutet dies, dass der Täter mit Vorsatz gehandelt hat, den Körper des Opfers zu verletzen. Gerichte müssen bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Reihe von Aspekten berücksichtigen, um die Tat nachzuweisen. Dazu gehören die Art und Schwere der Verletzung, die Umstände der Tat und die Absicht des Täters. Um ein Urteil zu fällen, müssen Gerichte die verfügbaren Beweismittel sorgfältig prüfen und abwägen, um zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung erfüllt sind. Der nächste Abschnitt wird ein konkretes Gerichtsurteil zum Thema vorsätzlicher Körperverletzung analysieren. Opfer einer Körperverletzung? Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen! Wurden Sie Opfer einer Körperverletzung und sind unsicher, ob Ihre Erfahrungen vor Gericht Bestand haben? Wir verstehen Ihre Sorgen und bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation….