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Amtspflichtverletzung – Verletzung der Auskunfts- und Beratungspflicht im Verwaltungsverfahren

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Ein Landwirt verklagt einen Landkreis auf Schadensersatz, weil er aufgrund einer vermeintlich falschen Auskunft keine EU-Agrarförderung erhalten hat. Der Streit dreht sich um ein Gespräch zwischen dem Landwirt und Mitarbeitern des Landwirtschaftsamtes, dessen Inhalt umstritten ist. Das Oberlandesgericht wies die Klage ab, da keine Amtspflichtverletzung vorlag und der Landwirt eine hohe Eigenverantwortung trägt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 42/21 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) zurückgewiesen.
  • Der Kläger, ein landwirtschaftlicher Einzelunternehmer, forderte Schadensersatz wegen vermeintlich unrichtiger Auskunft des zuständigen Landkreises zur Agrarförderung.
  • Der Kläger erhielt keine EU-Direktzahlungen für 2018, da er zwei Anträge unter verschiedenen Betriebsnummern gestellt hatte, was nach europäischem Recht unzulässig ist.
  • Das Gericht entschied, dass die Mitarbeiter des Beklagten keine Amtspflicht verletzt haben, da der Kläger in einem „Kennenlerngespräch“ keine konkrete Auskunft verlangt hatte.
  • Es bestand keine Pflicht der Behörde, von sich aus umfassend über die Agrarförderung aufzuklären, da kein konkretes Verwaltungsverfahren absehbar war.
  • Der Kläger wurde als erfahrener Landwirt angesehen, der über ausreichende Kenntnisse zur Agrarförderung verfügen sollte.
  • Das Gericht sah auch keine Pflichtverletzung bei der Weiterleitung des Antrags auf Erteilung der Betriebsnummer.
  • Ein Anspruch aus Staatshaftung wurde mangels Amtspflichtverletzung ausgeschlossen.
  • Das Gericht betonte, dass der Kläger Mitverschulden trägt, da er unklare Angaben im Antrag gemacht hat und keine Rückfragen stellte.
  • Die rechtlichen Fragen wurden als ausreichend durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt angesehen, sodass keine grundsätzliche Bedeutung vorliegt.

Amtspflichtverletzung führt zu Schadenersatz: Behörde muss Fehler bezahlen

Amtspflichtverletzungen sind ein sensibles Thema, das sich im Alltag immer wieder zeigt. In vielen Situationen sind Bürger auf die Hilfe und Expertise von Behörden angewiesen. Doch was passiert, wenn diese Unterstützung ausbleibt oder sogar fehlerhaft erfolgt? In solchen Fällen kann es zu einer Amtspflichtverletzung kommen, die zu erheblichen Nachteilen und sogar finanziellen Verlusten führen kann. Besonders wichtig ist dabei die Auskunfts- und Beratungspflicht. Behörden sind verpflichtet, Bürgern klar und verständlich Informationen über ihre Rechte und Pflichten zu liefern sowie bei Bedarf individuelle Beratung zu ermöglichen. Wird diese Pflicht verletzt, kann dies weitreichende Folgen haben. Stellt sich zum Beispiel heraus, dass ein Bürger aufgrund einer fehlerhaften oder unzureichenden Beratung falsche Entscheidungen getroffen hat, kann dies rechtliche Konsequenzen für die Behörde nach sich ziehen. Im Folgenden wollen wir uns einen konkreten Fall ansehen, der die Verletzung der Auskunfts- und Beratungspflicht im Verwaltungsverfahren aufzeigt. Wurde Ihnen Agrarförderung zu Unrecht verweigert? Sie sind unsicher, ob Sie im Umgang mit Behörden richtig beraten wurden und Ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstanden sind? Wir sind eine auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung in der Vertretung von Landwirten. Lassen Sie uns Ihre Situation unverbindlich prüfen und gemeinsam Ihre Optionen bewerten….


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