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Widerspruch gegen Mietvertragsverlängerung vor Ablauf der Kündigungsfrist

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Hamburger Gericht stärkt Mieterrechte: Vermieter scheitert mit Eigenbedarfskündigung, da er Widerspruch gegen stillschweigende Vertragsverlängerung verpasst. Überraschende Wendung im Mietrechtsstreit – trotz fristgerechter Kündigung wohnt der Mieter weiter, da der Vermieter einen entscheidenden Fehler beging.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Gericht lehnt die Klage des Vermieters auf Räumung der Wohnung ab.
Der Mietvertrag wurde nicht durch die Kündigung im Jahr 2018 beendet, da er sich stillschweigend verlängerte.
Der Vermieter äußerte nicht fristgerecht und ausdrücklich seinen Willen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verhindern.
Ein bloßes Bitten um Räumung oder Versuche, einen früheren Auszugstermin zu vereinbaren, reichen nicht aus.
Die Kündigungserklärung in der Klageschrift erfüllte nicht die erforderlichen Formvorschriften, weshalb der Hilfsantrag unbegründet ist.
Für künftige Räumungsanträge fehlten die rechtlichen Voraussetzungen, da die Widerspruchsfrist des Mieters noch nicht abgelaufen war.
Der Mieter hat das Recht, sich ausreichend zu entscheiden, ob er Widerspruch gegen die Kündigung einlegt, ohne durch eine vorzeitige Klage eingeschränkt zu werden.
Der Vermieter hat kein berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen gerichtlichen Entscheidung in solch einem Fall.


Mietvertrag verlängert: Gericht entscheidet über Rechte von Mieter und Vermieter
Der Mietvertrag – ein Dokument, das für viele Menschen ein Zuhause sichert, aber auch immer wieder für Unsicherheiten und Fragen sorgt. Besonders dann, wenn es um die Verlängerung des Mietverhältnisses geht. Nicht selten kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, wenn es um die Bedingungen einer Vertragsverlängerung geht. Was passiert, wenn der Mieter einer Verlängerung widerspricht, obwohl die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist? Welche Rechte haben Mieter und Verm[…]


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