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WEG-Sonderumlagenbeschluss für Fassadensanierung – Wann ist dieser nichtig?

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Streit um Fassadensanierung in München: Eigentümerin scheitert mit Klage gegen Sonderumlage von 500.000 Euro! Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Beschlüsse trotz Kostensteigerung und fehlender Neuausschreibung. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klage auf Anfechtung der Beschlüsse wurde abgewiesen.
  • Die Klägerin hat die Kosten des Prozesses zu tragen.
  • Beschlüsse der Eigentümerversammlung zur Fassadensanierung und Sonderumlage wurden nicht als ordnungswidrig anerkannt.
  • Die Beschlüsse basierten auf verlässlichen und aktualisierten Kostenschätzungen.
  • Es lagen bereits drei Alternativangebote von 2020 vor, welche aktualisiert wurden.
  • Die Hausverwaltung und eine Sachverständigenberatung hatten die Angebote und Kostenschätzung mehrfach erläutert.
  • Die Eigentümergemeinschaft hatte in ihren Versammlungen hinreichende und belastbare Informationen über die Kosten.
  • Die vom Gericht als gerecht betrachtet wurden und im Ermessensspielraum der WEG lagen.
  • Es wurden keine anderen Nichtigkeitsgründe vorgetragen oder erkannt.
  • Die Entscheidung stärkt die Verlässlichkeit gut dokumentierter und transparenter Beschlüsse innerhalb einer WEG.

Fassadensanierung in WEG: Wann Sonderumlagenbeschluss rechtlich unwirksam ist

In einer Eigentümergemeinschaft (WEG) können notwendige Sanierungsmaßnahmen, wie beispielsweise eine Fassadensanierung, hohe Kosten verursachen. Um diese zu finanzieren, können Eigentümer Sonderumlagen beschließen. Doch was passiert, wenn ein solcher Beschluss fehlerhaft ist? Wann ist er ungültig und welche Rechte haben Eigentümer? Ein Sonderumlagenbeschluss kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Mängel in der Beschlussfassung, fehlende Informationen oder Verstöße gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung können dazu führen, dass der Beschluss angefochten und für ungültig erklärt wird. Ein aktueller Fall verdeutlicht die rechtlichen Fallstricke bei Sonderumlagenbeschlüssen in einer WEG. Dabei geht es um die Frage, ob ein Beschluss zur Fassadensanierung nichtig ist und welche Konsequenzen sich daraus für die Eigentümer ergeben. Unsicherheit bei WEG-Sonderumlage? Wir helfen Ihnen weiter! Stehen Sie vor einer hohen Sonderumlage für eine Fassadensanierung und haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses? Wir verstehen Ihre Bedenken und bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation. Mit unserer langjährigen Erfahrung im WEG-Recht können wir Ihnen helfen, Ihre Rechte als Eigentümer zu verstehen und die nächsten Schritte zu planen. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden. Ersteinschätzung anfordern

Der Fall vor Gericht


Fassadensanierung: Beschlussgültigkeit trotz steigender Kosten

Im vorliegenden Fall ging es um die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zur Durchführung einer Fassadensanierung und deren Finanzierung. Eine Eigentümerin klagte gegen die gefassten Beschlüsse, da ihr die Kostengrundlage als unzureichend erschien.

Chronologie des Falls

In der Eigentümerversammlung vom 07.05.2019 wurde die Fassadensanierung und die Beauftragung eines Ingenieurbüros für Planung und Ausschreibung beschlossen. Zum Zeitpunkt der nächsten Versammlung am 12.08.2022 holte das Ingenieurbüro aktualisierte Preise der Firmen ein, die 2020 Angebote abgegeben hatten. Basierend darauf beschloss die WEG eine Sonderumlage von 500….


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